Betreff
Vertrag über die anteilige Beteiligung der Föhrer Landgemeinden an den Kosten des Familienbades
Vorlage
Süd/000060/2
Art
Beschlussvorlage Süderende
Referenzvorlage

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben sich die Föhrer Landgemeinden mit der Stadt Wyk auf Föhr darauf verständigt, dass seitens der Föhr-Land Gemeinden eine Finanzierungsbeteiligung für das Familienbad erfolgt. Zur Umsetzung wurde ein Vertrag geschlossen, der mit dem 01.01.2015 in Kraft treten sollte.

Der bisherige Dienstleistungsvertrag für die Bewirtschaftung des Aqua Föhr sollte durch die Abspaltung von der Föhr Tourismus GmbH an die städtische Betriebs-GmbH übergehen. In Zukunft soll der bisherige Dienstleistungsvertrag zwischen dem städtischen Liegenschaftsbetrieb und der städtischen Betriebs-GmbH abgewickelt werden.

Herr Tepfer hat am 17.12.2014 über die aktuelle Sachlage informiert und erläutert warum die Abwicklung nicht zum 31.12.2014 erfolgen konnte. Die Gesellschafter der Föhr Tourismus GmbH waren sich einig, dass die Verträge um weitere 2 Monate bis zum 28. Februar 2015 verlängert werden sollen.

 

Der Bürgermeister hat im Wege der Eilentscheidung den Vertrag über die anteilige Beteiligung der Föhrer Landgemeinden an den Kosten des Familienbades bis zum 28.02.2015 aufgehoben.

 

Nachdem die Kommunalaufsicht auf Grund der gestellten Anzeige nach § 108 GO eine Fristverlängerung für die Entscheidung bis zum 31.05.2015 bezüglich der Wyk auf Föhr Touristik GmbH angezeigt hat, war der Termin 28. Februar 2015 nicht mehr einzuhalten. Die GmbH Gründung ist Teil einer Neuordnung der touristischen Aufgaben auf der Insel Föhr, die mit dem Innenministerium in einem Gespräch am 10.02.2015 bezüglich der Genehmigung der Zweckverbandssatzung für den Tourismusverband Föhr erläutert worden ist.

 

Nachdem die aufgeworfenen Fragen zur gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung beantwortet und die geäußerten Bedenken ausgeräumt werden konnten hat der Landrat des Kreises Nordfriesland mit Schreiben vom 29.06.2015 mitgeteilt, dass er weder der Gründung der  Wyk Touristik GmbH noch dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag widerspreche.

 

Der anliegende Vertrag kann daher zum 01.09.2015 in Kraft treten.