Betreff
Energetische Sanierung Aqua Föhr, Stockmannsweg 1, hier: Vergabe der Honorarkosten für die Fachplaner bis zur Leistungsphase 2 HOAI
Vorlage
Stadt/002115/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1. Die Maßnahmenliste ist in vollem Umfang von Architekt und TGA-Planer umzusetzen.

 

2. Auf Grund der gemäß Anlage vorläufig geschätzten Honorarkosten sind die weiteren
    Fachplaner bis zur Leistungsphase 2 HOAI zu beauftragen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach Beauftragung der Planungsaufträge im Aqua Föhr zur Ausarbeitung einer Vorplanung für die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Kurmittelhauses, des Schwimmhallendaches sowie der kompletten Dachkonstruktion einschließlich Eindeckung durch den Architekten und der Erarbeitung eines mit dem Bauherrn abgestimmten Planungskonzeptes für die Sanierung der technischen Ausrüstung, Lüftungsanlagen, Prozessleitsystems, Wärmeübergabe und -verteilung im Gebäude, Badewasseraufbereitung, möglicher Einbau eines BHKW´s sowie Vorschläge für eine mögliche Erweiterung des Gesamtgebäudes, fand am 16.07.2015 ein Gespräch mit den Planern und der Arbeitsgruppe statt. In diesem Gespräch wurden vom Architekten die ersten Erkenntnisse und Planungen vorgestellt. Ebenfalls wurde eine Aufstellung der voraussichtlichen Honorarkosten der für die Vorplanung zu beteiligenden Fachplaner vorgelegt. Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass diese Untersuchungen notwendig sind, um ein genaues Bild des Zustandes des Aqua Föhr und Kurmittelhaus zu erhalten, um dann eine Priorität festlegen zu können, nach den notwendigen Maßnahmen. Da die voraussichtlichen Gesamthonorarkosten sich gerundet auf 400.000,00 € brutto belaufen, hat sich die Arbeitsgruppe darauf geeinigt, dass dies von der Stadtvertretung zu beauftragen sei, zumal die notwendigen Mittel nicht im Wirtschaftsplan eingeplant sind.

 

Um aber die Planung in der Sitzung im November vorlegen zu können, um dann die notwendigen Entscheidungen hinsichtlich der gewünschten Maßnahmenrealisierung zu treffen, hat sich die Arbeitsgruppe darauf geeinigt, die Thematik bereits in Ihren Fraktionen anzusprechen um dann im Wege der Dringlichkeit eine Entscheidung in der Sitzung der Stadtvertretung am 30.07.2015 herbeizuführen. Die Beratung und Diskussion der Planungsentwürfe könnte dann im Rahmen einer Finanzausschusssitzung am 10.11.2015 stattfinden.

 

Durch diese Vorgehensweise wäre gewährleistet, dass zum Einen ein Gesamtüberblick über die Maßnahmen vorliegt und zum Anderen sachgerecht entschieden werden kann welche Maßnahmen auf Grund der dann vorliegenden Kostenschätzung nach Leistungsphase 2 realisiert werden sollten.

 

Planungsaufträge wurden bereits an den Architekten und den TGA Planer (Technische Gebäudeausrüstung) bis zur Leistungsphase 2 HOAI nach der beschlossenen Maßnahmenliste vergeben. Aufgrund der vorgelegten Maßnahmenliste errechnet sich bei diesen ein geschätztes Gesamthonorar von 325.000 € brutto.
Desweiterein ist zu überlegen, ob noch Fachplaner für Statik, Brandschutz etc. gemäß Anlage beauftragt werden sollen. Hierfür entstehen noch geschätzte zusätzliche Planungskosten von 75.000 € brutto.

 

Die Arbeitsgruppe hat sich dafür ausgesprochen, die Gesamtplanung kurzfristig erarbeiten zu lassen, um dann ein sinnvolles Maßnahmenkonzept vorliegen zu haben.

 

Es ist eine Entscheidung notwendig, ob die Maßnahmenliste von den Planern in vollem Umfang nach den nunmehr vorliegenden voraussichtlichen Honorarkosten umgesetzt werden soll.

 

Anlagen: