Beschlussempfehlung:
Vor dem Hintergrund der eingegangenen Anregungen werden die Planungsziele für die 26. Änderung des Flächennutungsplanes (Teilgebiet 26b) wie folgt neu gefasst:
- Änderung
der bestehenden Gemeinbedarfsfläche in eine Sonderbaufläche mit der
Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische und für
spezifische soziale Zwecke“;
- Neufestlegung
der bestehenden Bauflächen unter Berücksichtigung von bestehender
Nutzungsart und Bebauung; (wie bisher)
- Abgrenzung der unbebauten Flächen mit Außenbereichscharakter (Wald, Weideflächen, Grünfläche, Spiel- und Sportflächen) gegenüber den angrenzenden Bauflächen. (wie bisher)
Die Verwaltung wird beauftragt, einen den vorstehend
modifizierten Planungszielen entsprechenden neuen Entwurf zu erstellen, der
dann Grundlage des weiteren Verfahrens – insbesondere eines neuerlichen
Entwurfsbeschlusses und einer neuerlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und
Beteiligung Träger öffentlicher Belange - werden soll
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Sachverhalt ist in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 07.09.2005 auf der Grundlage der Vorlage Nr. 1474/4 beraten und zur weiteren Beschlussfassung an die Stadtvertretung empfohlen worden. Im Verlauf der Beratung sind einige Punkte der Vorlage modifiziert und im Sinne einer eindeutigeren Darstellung geändert worden. Nachfolgend wird daher der Vorlagentext noch einmal wiedergeben, wobei die Änderungen in kursiver Schreibweise kenntlich gemacht sind.
Am 23.09.2004 hatte die Stadtvertretung das bisherige Verfahren für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 26b) aufgehoben und den Aufstellungsbeschluss für eine neue 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 26b) mit vergrößertem Geltungsbereich gefasst. Zugleich sind die mit der Planaufstellung verfolgten Planungsziele neu formuliert worden.
Nach der vorgezogenen Behördenbeteiligung und einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren die Planungsziele insoweit geändert worden, dass an Stelle einer Gemeinbedarfsfläche für Erholungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche nunmehr eine „Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „Erholungsheim“ ausgewiesen werden sollte.
Nach der ersten öffentlichen Auslegung parallel mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b sind auf Grund der eingegangenen Anregungen die Planungsziele überdacht und neu formuliert worden. Auf der Ebene des Bebauungsplanes soll der Katalog zulässiger Nutzungsarten für das Sondergebiet erweitert und der Schwerpunkt auf großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische Zwecke sowie auf spezifische Einrichtungen für soziale Zwecke gelegt werden, um die Möglichkeiten zur Verwirklichung der Planungsvorstellungen zu verbessern.
Für die vorbereitende Bauleitplanung bedeutet dies, dass die Darstellung einer Sonderbaufläche beibehalten, jedoch deren Zielrichtung entsprechend den Überlegungen für die Ebene des Bebauungsplanes neu bestimmt werden muss.