Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Borgsum sowie der Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Vorlage
Borg/000079
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Borgsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 2.545.536,02 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2012 beläuft sich auf 323.434,81 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 187.909,04 EUR erhöht sich um 301.494,53 EUR auf 489.403,57 EUR.

 

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 111.525,50 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Borgsum hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Borgsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik  ausweislich des Prüfungsprotokolls am _______________ beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 111.525,50 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen. Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik würden bei Deckungskreisen nicht in der Haushaltsüberschreitungsliste erscheinen, sofern der Deckungskreis in der Summe über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügt. Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 111.525,50 stehen beispielsweise Mehreinnahmen von 956.015,10 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. 323.434,81 EUR liegt um 321.634,81 EUR über dem Planansatz von 1.800 EUR.

 

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: