Betreff
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
- Einstellung einer Flüchtlingsbetreuerin/eines Flüchtlingsbetreuers
- Aufstockung des Personals im Hausmeisterpool
Vorlage
Amt/000233
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Amtsausschuss beschließen,

 

-       den Stellenplan des Amtes im Bereich der Ordnungsverwaltung um eine Stelle zu erweitern – Flüchtlingsbetreuerin/Flüchtlingsbetreuer, Vollzeit, 3jährige Befristung,

-       den Stellenplan des Amtes im Bereich der Hausmeisterei um 1 Vollzeitstelle zu erweitern,

-       die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Stellenausschreibungen zu tätigen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist seit Juni 2015 sprunghaft angestiegen. Im Hinblick auf die Krisengebiete ist hier ein Ende nicht absehbar. Die vom Amt Föhr-Amrum zu erfüllende vorläufige Jahresaufnahmequote ist mittlerweile auf 91 Personen angestiegen. 44 Personen wurden bislang im Jahre 2015 aufgenommen, mithin sind noch als Untergrenze 47 Aufnahmen zu erfüllen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zwischenzeitlich seine Mai Prognose deutlich angehoben und geht in diesem Jahr jetzt von bis zu 800.000 Asylantragstellern in Deutschland aus. Unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels (3,38791 %) würden davon bis zu 27.100 Personen auf Schleswig-Holstein entfallen. Auf diese Prognosekorrektur hat das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Schleswig-Holstein mit einem neuen Verteilungs- und Zuweisungserlass vom 27.08.2015 reagiert. Dieser Erlass sieht vor, dass ab der 38. Kalenderwoche (14.09.2015) deutlich mehr als 1.000 Personen in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Im Ergebnis werden dann rund 60 Personen pro Woche im Gebiet des Kreises Nordfriesland auf die jeweiligen Kommunen verteilt – bisher waren es 20-30 Personen.

 

Mit Stand vom 10.09.2015 sind im Bereich des Amtes Föhr-Amrum bislang 72 Asylsuchende aufgenommen worden – 60 Personen auf Föhr und 12 Personen auf Amrum. 62 Personen wurden in amtseigenen bzw. angemieteten Liegenschaften untergebracht. 10 Personen konnten in den öffentlichen Wohnungsmarkt vermittelt werden. Im Hinblick auf die zukünftig geplanten und bereits bereit stehenden Unterbringungsmöglichkeiten muss mindestens mit einer Verdoppelung der Asylsuchenden im Bereich des Amtes Föhr-Amrum gerechnet werden.

 

Das in Empfang nehmen der Asylsuchenden, das Begleiten vielerlei Gänge (Behörden, Tafel, Einkaufen, Ärzte usw.) und die Betreuung im neuen Lebensumfeld werden durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und durch Helfernetzwerke ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger auf Föhr und Amrum wahrgenommen. Weiterhin das Herrichten von Wohnraum –von der Möblierung bis zur Jalousie- wird ebenfalls durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und des Hausmeisterpools erledigt. Bereits schon jetzt ist ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde zu 100 % mit der Aufgabe „Asylbewerber und Flüchtlinge“ beschäftigt. Laufende Instandsetzungen werden durch den Hausmeisterpool ausgeführt.

 

Im Bereich der Ordnungsverwaltung müssen die Fehlstunden durch die übrigen Mitarbeiter aufgefangen werden. In Teilbereichen können originäre Aufgaben nur noch bedingt wahrgenommen werden.

 

Die Grenzen der Belastbarkeit für die Mitglieder der Helfernetzwerke, für die Mitarbeiter des Hausmeisterpools als auch für die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind mittlerweile erreicht und es ist dringend angezeigt, hier personell entgegen zu wirken. Die Personalstärke des Ordnungsamtes müsste um 1 Stelle durch eine Flüchtlingsbetreuerin/eines Flüchtlingsbetreuers mit sozial-pädagogischem Hintergrund erweitert werden. Auch der Hausmeisterpool müsste mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter  aufgestockt werden. Mit der entsprechenden Personalaufstockung ist eine Entlastung der Helfernetzwerke einhergehend. Die neue Planstelle im Ordnungsamt wäre in Vollzeit mit einer Befristung auf 3 Jahre und die Planstelle im Hausmeisterpool in Vollzeit unbefristet –hier im Hinblick auf Personalersatz durch Ausscheiden- auszuschreiben.

 

Finanzierung:

Für jeden Asylsuchenden wird vom Land Schleswig-Holstein eine Integrationspauschale in Höhe von einmalig 900,00 Euro gezahlt. Aus diesen Mitteln können die neu geschaffenen Planstellen teilfinanziert werden.