Betreff
Einrichtung einer gemeinsamen Verwaltung für die Insel Föhr
Vorlage
Stadt/001527/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr und die Gemeinden des Amtes Föhr-Land bilden zum 01.08.2006 ein neues Amt Föhr. Ein entsprechender Antrag ist beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein zu stellen. Die Verwaltung wird von einem hauptamtlichen Amtsdirektor oder einer hauptamtlichen Amtsdirektorin geleitet. Der Innenminister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Zusammensetzung der Amtsversammlung und des Amtsausschusses nach dem Maßstab der Einwohnerverteilung ermöglicht wird.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, vorbereitende Gespräche mit den Ämtern Amrum und Pellworm zur Bildung eines Amtes Uthlande zu führen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Am 15.09.2005 fand das gemeinsame Gespräch des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wyk auf Föhr sowie des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Land mit dem Schleswig-Holsteinischen Innenminister Dr. Stegner statt. In diesem Gespräch hat der Innenminister bestätigt, dass die Bildung eines Amtes Föhr einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Kommunalverwaltungen im Lande Schleswig-Holstein sei. Er kündigte an, in Kürze ein sogenanntes „Vorschaltgesetz“ in die parlamentarische Beratung auf Landesebene einzubringen. Dieses Vorschaltgesetz solle Lösungsmöglichkeiten eröffnen, die bereits in der Vorlage Nr. 001527/1 dargestellten Disparitäten bei der Besetzung der Amtsversammlung und des Amtsausschusses zu beseitigen. Dieses Vorschaltgesetz habe eine begrenzte Geltungsdauer und werde durch abschließende Regelungen in einer geänderten Amtsordnung und Gemeindeordnung ersetzt.

 

Das Vorschaltgesetz werde dem Innenminister auch Möglichkeiten eröffnen, die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters über den 31.07.2006 hinaus übergangsweise zu verlängern, bis sich die Organe eines neuen Amtes konstituiert hätten und ein Amtsdirektor nach den dann geltenden Vorschriften der Amtsordnung gewählt werden könne.

Daher entfällt die nach den jetzigen Vorschriften der Gemeindeordnung vorgeschriebene Notwendigkeit der Einleitung des Wahlverfahrens für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wyk auf Föhr. Der Innenminister empfiehlt, sich die Aussetzung des Wahlverfahrens von ihm schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Der Innenminister bestätigte, dass die Zusammensetzung des Amtsausschusses und der Amtsversammlung nach dem Maßstab der Einwohnerverteilung dem Demokratieverständnis der Landesregierung entspreche und stellte in Aussicht, dass das Vorschaltgesetz und die neue Amtsordnung entsprechende Regelungen herbeiführen werde. Abschließend empfahl er, die politische Beschlussfassung zur Bildung eines Amtes Föhr in den insularen Gremien zuende zu führen und einen entsprechenden Antrag mit Wirkung zum 01.08.2006 zu stellen. Durch einen solchen Antrag würde auch die sogenannte „Hochzeitsprämie“ in Höhe von 250.000,-- € reserviert werden können. Er machte jedoch deutlich, dass ein solcher Antrag von ihm voraussichtlich nicht genehmigt werden könne, da er dafür Sorge tragen müsse, dass kein Amt unter 8.000 Einwohnern mit Ausnahme von Helgoland „übrig“ bleiben dürfe. Daher sehe er die Notwendigkeit der Fusion des Amtes Föhr mit den jetzigen Ämtern Amrum und Pellworm, wobei das Amt Pellworm die zusätzliche Option einer Fusion mit den Ämtern Hattstedt/Nordstrand besitze. Er würde es begrüßen, wenn entsprechende Vorbereitungsgespräche zur Bildung eines Amtes Uthlande in den nächsten Monaten intensiv betrieben würden.