Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Witsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 459.307,90 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2012 beläuft sich auf -10.907,91 EUR.
Der Jahresfehlbetrag
wird aufgrund der verbrauchten Ergebnisrücklage als nicht abgedeckter
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf
Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
i.H.v. 14.933,38 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witsum hat den Jahresabschluss 2012 der
Gemeinde Witsum ausweislich des Prüfungsprotokolls am __________ beraten und
wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 14.933,38 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen. Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik würden bei Deckungskreisen nicht in der Haushaltsüberschreitungsliste erscheinen, sofern der Deckungskreis in der Summe über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügt. Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 14.933,38 stehen beispielsweise Mehreinnahmen von 10.967,38 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. -10.907,91 EUR liegt um 4.307,91 EUR über dem Planansatz von -6.600 EUR.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: