Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Wrixum sowie der Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Vorlage
Wri/000078
Art
Beschlussvorlage Wrixum

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 3.942.244,34 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2012 beläuft sich auf – 139.466,35 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 470.433,23 EUR vermindert sich um 183.312,69 EUR auf 287.120,54 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 314.108,54 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Wrixum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls am ________________, beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 314.108,54 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen. Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik würden bei Deckungskreisen nicht in der Haushaltsüberschreitungsliste erscheinen, sofern der Deckungskreis in der Summe über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügt. Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 314.108,54 EUR stehen beispielsweise Mehreinnahmen von 161.099,37 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. -139.466,35 EUR liegt um 23.333,65 EUR unter dem Planansatz von -162.800 EUR.

 

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: