Betreff
Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Vorlage
Stadt/001543
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Stadt Wyk auf Föhr hat mit Wirkung vom 01.01.2001 eine Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr mit einem dazugehörigen Gebührentarif erlassen. Der z.Zt. geltende Gebührentarif liegt dieser Vorlage bei.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2004 für eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren ausgesprochen, um dadurch Mehreinnahmen für die Stadt Wyk zu erzielen.

Gleichzeitig wurden vom HGV Anträge gestellt,

1.   die Gebühren für die Zone 1 (Sandwall von Königstraße bis Feldstraße, Große Straße, Mittelstraße, Königstraße, Süderstraße von Wilhelmstraße bis Sandwall, Kurpromenade) noch weiter zu differenzieren, da die Geschäftslage am Sandwall wesentlich attraktiver als die dahintergelegenen Straßen der Fußgängerzone sei.

2.   eine Gebührenhöhe nach dem Ertrag festzulegen. Die Einzelhändler fühlen sich bei gleicher Gebührenhöhe benachteiligt gegenüber den gastronomischen Betrieben, da der Umsatz in einem Café in der Fußgängerzone wesentlich höher sei als der Umsatz für Warenauslagen. Dieses Argument ist wiederholt im Quartalsgespräch der Berufsverbände zwischen Einzelhändler und Gastronomen diskutiert worden. Die Gastronomen stehen auf dem Standpunkt, der wirtschaftliche Nutzen einer ganzjährig gemieteten Verkehrsfläche sei gleichwertig einzustufen, da die gastronomische Nutzung stark witterungsabhängig sei. Bis auf die Sommermonate und da auch nur bei schönem Wetter seien Umsätze durch die Außenbestuhlung zu erzielen. Die Einzelhändler nutzen demgegenüber die gemietete Fläche fast ganzjährig, da diese Flächen oftmals überdacht sind und Waren bei Regenwetter kurzerhand rein- oder raustransportiert werden können.

 

Die Berufsverbände lehnen mit Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Lage und auf die enormen finanziellen Belastungen durch öffentliche Abgaben und Lohnkosten eine weitere Erhöhung der allgemeinen Sondernutzungsgebühren ab und verweisen auf die Höhe der Gebühren in anderen Städten des Landes. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen soll nunmehr dieses Gebührenproblem erörtern und eine Entscheidung treffen. Dazu wird die Verwaltung zunächst keinen Beschlussvorschlag machen, es wird allerdings dieser Vorlage eine Zusammenstellung der SN-Gebühren anderer Städte, insbesondere der Kur- und Ferienorte, in Schleswig-Holstein folgen, um eine Übersicht zu erhalten, ob in Wyk auf Föhr zu geringe oder bereits überhöhte Gebühren festgesetzt worden sind.