Betreff
Widmung der Gemeindestraße Gewerbegebiet
Vorlage
Neb/000071
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Nebel beschließt, die Straße „Gewerbegebiet“ im Gewerbegebiet Süddorf als Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Straße Gewerbegebiet dient nach ihrer Fertigstellung dem Verkehr innerhalb des Gewerbegebietes Süddorf. Gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) sind Straßen vom Träger der Straßenbaulast dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist gemäß § 3 Abs. Ziffer 3a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nebel.