Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabensatzung
Vorlage
Oev/000094
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

1.    Das Beschlussorgan nimmt die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

2.    Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Mit Hilfe eines vom Amt Föhr-Amrum beauftragten externen Gutachters sind turnusmäßig für die Gemeinden des Amtsbereiches die Betriebsartentabellen zu den Tourismusabgabensatzungen aktualisiert und der konjunkturellen Entwicklung angepasst worden. Auch für die Gemeinde Oevenum ist deshalb eine komplett neue Betriebsartentabelle entstanden.

Im Unterschied zur jetzigen Tabelle sind die Bezeichnungen verschiedener Betriebsarten ergänzt oder geändert worden, einzelne Betriebsarten wurden einer neuen Betriebsartengruppe zugewiesen, die jeweiligen Gewinnsätze wurden aktualisiert und auch die Vorteilssätze als Bezug des Betriebes oder der abgabepflichtigen Tätigkeit zum Tourismus neu festgelegt.

Mit der Einfügung einer ergänzenden Klausel für den Abgabentatbestand in § 3 Abs. 1 soll eine Regelungslücke in der Satzung geschlossen werden, die durch die Vorgabe „Leistungsangebot“ bei den Immobilienbesitzern entsteht, die ganzjährig nichts anbieten, weil sie einen festen Mieter oder Pächter haben.

Zudem ist eine neue Ergebnisrechnung mit einer Vorauskalkulation für das Jahr 2016 angefertigt worden. Danach ist in der Gemeinde Oevenum eine beitragsfähige Kostenmasse in Höhe von etwa 23.500 € aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der neuen Betriebsartentabelle ergibt sich eine Summe aller Beitragseinheiten in Höhe von 380.616,29 €. Der Abgabensatz in der Tourismusabgabe sollte folglich von derzeit 4,8% auf 6,1% angehoben werden (23.567,74 / 380.616,29 = 6,19).

Anlagen:

Entwurf Nachtragssatzung

Kalkulationsdaten