Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet des Strandzugangs und des "Cafe Restaurant - Am Wattenmeer" am südlichen Ende der Strandstraße
hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nieb/000135
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet des Strandzugangs und des "Cafe Restaurant - Am Wattenmeer" am südlichen Ende der Strandstraßewird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für den Bebauungsplan Nr. 17 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-          Festsetzung von Flächen für die Strandversorgung und Gastronomie (SO - Sonstiges Sondergebiet)

-          Begrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen und Gebäudehöhen

-          Festsetzung der Parkplätze und Verkehrswege

-          Regelung der Zuwegung zum Strand

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Nieblum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 für das Gebiet des Strandzugangs und des "Cafe Restaurant - Am Wattenmeer" am südlichen Ende der Strandstraße einzuleiten, um die Einrichtung einer hochwertigen Strandversorgung mit angegliederter Gastronomie an diesem Standort zu ermöglichen.

 

Im Vorfeld hat die Gemeinde Nieblum einen Realisierungswettbewerb für ein Restaurant mit Strandversorgung ausgelobt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.10.2014 beschlossen, dass der Beitrag des Wettbewerbssiegers umgesetzt werden soll. In den anschließenden Abstimmungen mit Landesplanung und Kreis Nordfriesland wurde festgehalten, dass zur Umsetzung des Entwurfes die Aufstellung eines Strandkonzeptes für Föhr Voraussetzung ist. Dieses wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 erarbeitet und ist vor Satzungsbeschluss des BPlans ebenfalls zu beschließen.

 

Die wesentlichen Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind:

 

-          Die Gemeinde Nieblum will eine hochwertige Strandversorgung etablieren, hierzu soll an diesem Standort entsprechende Versorgungsinfrastruktur mit angegliederter Gastronomie geschaffen werden.

-          Die vorhandenen Parkplätze sollen im Bebauungsplan festgesetzt werden, die Verkehrswege (Straßen, Fußwege und Strandzugänge) sind erforderlichenfalls neu zu regeln.