Betreff
5. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung
Vorlage
Stadt/002132
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

1.    Das Beschlussorgan nimmt die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

2.    Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Mit Hilfe eines vom Amt Föhr-Amrum beauftragten externen Gutachters sind turnusmäßig die Betriebsartentabellen zu den Tourismusabgabensatzungen aktualisiert und der konjunkturellen Entwicklung angepasst worden. Auch für die Stadt Wyk auf Föhr ist deshalb eine komplett neue Betriebsartentabelle entstanden.

Im Unterschied zur jetzigen Tabelle sind die Bezeichnungen verschiedener Betriebsarten ergänzt oder geändert worden, einzelne Betriebsarten wurden einer neuen Betriebsartengruppe zugewiesen, die jeweiligen Gewinnsätze wurden aktualisiert und auch die Vorteilssätze als Bezug des Betriebes oder der abgabepflichtigen Tätigkeit zum Tourismus neu festgelegt.

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 15.07.2014 (GVOBl. Schl-H. S. 129) ist unter anderem der Begriff „Fremdenverkehrsabgabe“ durch den Begriff „Tourismusabgabe“ ersetzt worden. Diese Umbenennung ist redaktionell nun ebenfalls in die kommunale Abgabensatzung eingearbeitet und übernommen worden.

Zudem ist eine neue Ergebnisrechnung mit einer Vorauskalkulation für das Jahr 2016 angefertigt worden. Danach ist in der Stadt Wyk auf Föhr jetzt eine beitragsfähige Kostenmasse in Höhe von knapp 835 T€ aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der neuen Betriebsartentabelle ergibt sich eine Summe aller Beitragseinheiten in Höhe von rund 9,8 Mio. €. Der Abgabensatz in der Tourismusabgabe könnte folglich von derzeit 11,5% auf 8,5% herabgesetzt werden (834.828,50 / 9.791.205,99 = 8,526).

Anlagen:

Entwurf Nachtragssatzung

Kalkulationsdaten