Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehl dem Amtsausschuss den Erlass der als Anlage beigefügten 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Föhr-Amrum für das Haushaltsjahr 2015.
Sachdarstellung mit Begründung:
Aufgrund der Vorschriften des § 95b Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung hat das Amt Föhr-Amrum eine Nachtragssatzung zu erlassen. Dieses gilt hier, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen.
Dieses ist insbesondere der Fall für die nachfolgenden Sachverhalte:
Produktsachkonto
216001.09000000-03508
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Öömrang Skuul sind nachlaufende Kosten in Höhe von rd. 650.000 EUR zu erwarten. Im Haushalt 2015 wurden die Kosten mit rd. 1.000.000 EUR veranschlagt.
Die Finanzierung erfolgt durch eine Kreditaufnahme.
Produktsachkonto
218101.09000000-21003
Für die Sanierung der Eilun Feer Skuul werden 300.000 EUR als Planungskosten in den Nachtrag aufgenommen.
Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 8,322 Mio. EUR.
Die Maßnahme soll zu 100 % fremdfinanziert werden.
Im Rahmen der Aufstellung des 1. Nachtrages wurden auch Abweichungen auf der Ertragsseite und Aufwandsseite angepasst.
Daher ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -81.600 EUR
Anlagen:
- 1. Nachtragshaushaltssatzung – Verwaltungsentwurf
- Nachtrags-Haushaltsplan 2015 - Verwaltungsentwurf