Betreff
Tourismuserklärung und Kooperationsvereinbarung der Nordsee-Inseln und Halligen Schleswig-Holsteins
Vorlage
Stadt/001547
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die beigefügte Tourismuserklärung und Kooperationsvereinbarung wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen des Regionen-Aktiv-Projektes „Touristische Leitbilder für Nordsee-Inseln Schleswig-Holsteins“ sollen touristische Leitbilder für die Nordsee-Inseln Amrum, Föhr, Helgoland, Nordstrand, Pellworm und die Halligen erarbeitet werden. Unter der Federführung des Institutes für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH (NIT) sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen:

-          Präsentation der Potentialstudie Föhr durch das NIT

-          Weiterdenken und Konkretisierung der Potentialstudien aller Inseln in Richtung der touristischen Zielsetzungen und Handlungsmöglichkeiten für die Inseln gemeinsam mit den Schlüsselakteuren

-          Formulierung der Zielsetzungen und Handlungsvorschläge inklusive Prioritätensetzungen, Umsetzungsempfehlungen, Verantwortlichkeiten, Terminsetzungen und Finanzierungshinweisen gemeinsam mit den Schlüsselakteuren

-          Nennung von Inhalten für die jeweiligen inselspezifischen Leitbilder und Nennung inhaltlicher Anforderungen an die gemeinsame Tourismuserklärung aller beteiligten Inseln und möglicher Kooperationsvereinbarungen.

 

Die touristischen Leitbilder, die Tourismuserklärung und die Kooperationsvereinbarung für die o.a. Inseln werden im Rahmen der Föhr-/Amrumer Kulturtage am 23.11.2005 in Hamburg an Bord der MS Nordfriesland vorgestellt und die gemeinsame Tourismuserklärung sowie die Kooperationsvereinbarung von den Schlüsselakteuren der jeweiligen Insel unterzeichnet. Die Tourismuserklärung der Nordseeinseln Schleswig-Holsteins stellt als Status-Quo-Aussage die Gemeinsamkeiten der Marktposition der Inseln sowie die touristischen Zielsetzungen, die alle Inseln gleichermaßen verfolgen, fest. Die Tourismuserklärung wird nach „innen“ (im Rahmen des Innenmarketings: Akteure auf der Insel) wie nach „außen“ (Vermarktungspartner, usw.) kommuniziert.

 

Kooperationsvereinbarungen haben Kooperationsfelder zum Inhalt, die zwischen 2 oder mehreren Inseln gewünscht, sinnvoll, realistisch und kurzfristig bearbeitbar sind. Sie halten für die jeweils beteiligten Inseln fest, welche Kooperationen praktisch umgesetzt werden sollen.

 

Weitere Elemente der Abschlussveranstaltung am 23.11.2005 in Hamburg werden voraussichtlich die Erläuterung der hohen Bedeutung der gemeinsamen Arbeit für die touristische Entwicklung auf den Inseln und Halligen in der schleswig-holsteinischen Nordsee aus der Sicht des Landes Schleswig-Holstein durch den zuständigen Tourismus-Minister Austermann sein. In der anschließenden, von Professor Dr. Martin Lohmann (NIT) moderierten Podiumsdiskussion werden Vertreter der Gemeinden, des Tourismus auf den Inseln und Halligen, der Regionsebene und des Ministeriums die Möglichkeiten der effizienteren Kooperation, Koordination und Aufgabenteilung diskutieren.

 

Die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Tourismuserklärung und Kooperationsvereinbarung der Nordsee-Inseln und Halligen Schleswig-Holsteins ist vom NIT erarbeitet worden unter Berücksichtigung der Workshops, die auf allen Inseln zur Potentialstudie stattgefunden haben.