Betreff
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001541/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird unter Berücksichtigung der in dieser Ergänzungsvorlage beschriebenen Änderungen beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich bereits in seiner 27. Sitzung am 30.08.2005 mit dem Erlass der neuen Fremdenverkehrsabgabesatzung 2006 beschäftigt. Eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag wurde damals zurückgestellt, weil u.a. zunächst eine Überprüfung der vom Gutachter vorgeschlagenen Durchschnittsgewinnsätze für örtliche Ferienwohnungsagenturen durchgeführt werden sollte.

Die Verwaltung hat daraufhin am 15.09.2005 sämtliche Ferienwohnungsagenturen, die Objekte im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr vermitteln, verwalten und/oder betreuen, nach ihren Gewinnen der letzten fünf Jahre (2000-2004) befragt. Die Rücklaufquote der mit der Befragung übermittelten Erhebungsbogen betrug bis zum Rückgabetermin (15.10.2005) 17%. Für die kleineren Unternehmen (BA-Nr. 679, Jahresumsatz bis 100 T€) ergibt sich nach Auswertung der vorgelegten Daten ein Durchschnittsgewinnsatz von 52,74%, für die größeren Unternehmen (BA-Nr. 680, Jahresumsatz über 100 T€) ein Durchschnittsgewinnsatz von 20,23%. Wegen der unzureichenden Rücklaufquote und einer fehlenden Verifizierbarkeit der erhobenen Daten, lässt sich damit eine Fehleinschätzung des Gutachters durch die Befragungsaktion nicht nachweisen. Eine Korrektur der bisher vorgeschlagenen Werte (Durchschnittsgewinnsatz für die BA-Nr. 679 in Höhe von 24%, und für die BA-Nr. 680 in Höhe von 19%) sollte deshalb unterbleiben.

Zwischenzeitlich ist von der Verwaltung die Ergebnisrechnung 2004 zur Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe sowie eine aktuelle Vorauskalkulation für das Erhebungsjahr 2006 erstellt worden. Ein Exemplar der neuen Kalkulation ist dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. Danach kann der Abgabensatz in § 5 Satz 2 der Satzung auf 7,2% reduziert werden. Zudem bedarf die seinerzeit als Bestandteil des Satzungsentwurfes vorgelegte Betriebsartentabelle noch einzelner Korrekturen. Dabei handelt es sich im einzelnen um folgende Punkte:

  • Am Anfang der Tabelle ist aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Handhabbarkeit als elektronisches Dokument eine Gliederungsübersicht mit den einzelnen, im Tabellenwerk aufzufindenden Kategorien der verschiedenen Betriebsarten (BA) eingefügt worden.
  • Der Durchschnittsgewinnsatz für die BA-Nr. 108 (Jugendherbergen) muss lauten „5%“.
  • Die BA-Nr. 411 ist bezüglich ihrer Bezeichnung zu ergänzen; die richtige Bezeichnung muss lauten: „Spiel- und Sporteinrichtungen (Trampolin, Bungee, Hüpfburg, Minigolf etc.)“.
  • Es ist die neue BA-Nr. „406  Kinderbetreuung“ mit einem Durchschnittsgewinnsatz von 20% und einem Vorteilssatz von 70% einzufügen. Die bisherigen BA-Nummern 406 bis 413 erhalten die Nummern 407 bis 414.
  • Der Durchschnittsgewinnsatz für die BA-Nr. 512 (Zahnarztpraxen) muss lauten „28%“.
  • Der Durchschnittsgewinnsatz für die BA-Nr. 675 (Geld- und Kreditinstitute) muss lauten „7%“.
  • Am Ende der Tabelle ist die neue BA-Nr. „686  Werbeagentur“ mit einem Durchschnittsgewinnsatz von 14% und einem Vorteilssatz von 20% anzufügen.

Im übrigen bleibt der mit der Ursprungsvorlage übermittelte Satzungstext unverändert. Eine neue Betriebsartentabelle in überarbeiteter Fassung ist dieser Ergänzungsvorlage beigefügt.

Anlagen:

1.      Ergebnisrechnung 2004 mit Vorauskalkulation für 2006

2.      Überarbeitete Betriebsartentabelle (Stand: 17.10.2005)