Betreff
Bebeuungsplan Nr. 55 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Landesstraße (L 214), Boldixumer Straße und Boyens Sluß
a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/002146
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt zwischen Rebbelstieg, Landesstraße (L 214), Boldixumer Straße und Boyens Sluß wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.

 



Zu b) Festlegung der Planungsziele


Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.    Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1. Die städtebauliche Prägung des Gebiets wird überprüft und unter Berücksichtigung des
genehmigten baulichen Bestandes festgelegt.

 

        2.2. Das Maß der baulichen Nutzung wird unter Berücksichtigung der bestehenden
        Ansprüche nach § 34 BauGB begrenzt.

 2.3. Die Freifläche nördlich des Rebbelstieges wird von einer baulichen Entwicklung 
 freigehalten zur Erhaltung einer städtebaulichen Zäsur zwischen dem Stadtgebiet und der 
 dörflich geprägten Ortslage von Boldixum.

        2.4. Die Erforderlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen wird geprüft und gegebenenfalls
        über einen Umweltbericht  innerhalb des Plangebiets nachgewiesen und geregelt.

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
(gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

a) Anlass der Planung, Planungserfordernis, Aufstellungsbeschluss,

Der Bereich des Stadtgebietes zwischen Rebbelstieg, Landesstraße (L 214), Boldixumer Straße und Boyens Sluß ist zur Zeit entlang der Straßenzüge in einer Bautiefe bebaut mit Ausnahme des Rebbelstieges. Nördlich des Rebbelstieges und westlich des Weges Boyen Sluß befindet sich eine größere als Weideland genutzt Freifläche, die als Außenbereich anzusehen ist.

 

In der Vergangenheit hat es wiederholt Antragsabläufe gegeben diese Freifläche baulich zu entwickeln bzw. die bereits bebauten Grundstücke entlang der Straßenzüge baulich zu verdichten. Angesichts dieser Situation führt eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) häufig zu schwierigen Abgrenzungsfragen. Dies betrifft nicht nur das Maß der Nutzung sondern auch die Art der Nutzung (Prägung als Wohngebiet oder als Sondergebiet „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“?), die Bauweisen usw.

 

Zur Klärung der planungsrechtlichen Verhältnisse im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist vor diesem Hintergrund die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 erforderlich und sachgerecht.

 

 

b) Planungsziele 

 

Für die Planaufstellung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

1.    Die städtebauliche Prägung des Gebiets wird überprüft und unter Berücksichtigung des genehmigten baulichen Bestandes festgelegt.

2.    Das Maß der baulichen Nutzung wird unter Berücksichtigung der bestehenden Ansprüche nach § 34 BauGB begrenzt.

3.    Die Freifläche nördlich des Rebbelstieges wird von einer baulichen Entwicklung freigehalten zur Erhaltung einer städtebaulichen Zäsur zwischen dem Stadtgebiet und der dörflich geprägten Ortslage von Boldixum.

4.      Die Erforderlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen wird geprüft und gegebenenfalls über einen Umweltbericht  innerhalb des Plangebiets nachgewiesen und geregelt.