hier: Erhöhung der Wertgrenzen
Beschlussempfehlung:
In Bezug auf die
Eilbedürftigkeit von Maßnahmen amtsangehöriger Gemeinden und der Vorteile der
beschleunigten Vergabeverfahren, sowie der Verbesserung der Beteiligung von
regionalen Auftragnehmern, wird die Anpassung der Wertgrenzen der kommunalen
Ausschreibungs- und Vergabeordnung an die Wertgrenzen der Vergabeverordnung des
Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 14.12.2015 beschlossen. Die
erhöhten Wertgrenzen gelten bei öffentlichen Auftragsvergaben ab sofort bis zum
31.12.2017.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die neue
Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) ist am 24.12.2015 in Kraft
getreten. Bis zum 31.12.2017 gelten weiterhin erhöhte Wertgrenzen, die sich auf
den Gesamtauftragswert beziehen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit
von geplanten Maßnahmen amtsangehöriger Gemeinden, müssen die Wertgrenzender
kommunalen Ausschreibungs- und Vergabeordnung kurzfristig den Wertgrenzen der
Landesverordnung angepasst werden. Die kommunale Ausschreibungs- und
Vergabeordnung gilt für alle amtsangehörigen Gemeinden.
Die bestehende
Ausschreibungs- und Vergabeordnung für die amtsangehörigen Gemeinden,
einschließlich der Eigenbetriebe, beinhaltet u.a. in:
§ 2
1. Die
Art der Ausschreibung richtet sich nach § 3 VOB/VOL Teil A und den in § 3
dieser Dienstanweisung festgelegten Wertgrenzen.
2. Der
Abschnitt 2 der VOB/VOL ist anzuwenden, wenn die dort in § 1 a genannten
Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.
§ 3
1. Bis
zu folgenden Wertgrenzen können die Aufträge freihändig, bzw. nach beschränkter
Ausschreibung vergeben werden:
Art der Lieferung
oder Leistung |
freihändige Vergabe bei voraussichtlichen Kosten bis € |
Beschränkte Ausschreibung bei voraussichtlichen Kosten
bis € |
Hoch- und
Tiefbauleistungen nach VOB; alle Gewerke im Hoch- und Tiefbau |
30.000,00 € |
100.000,00 € |
Besondere
Dienstleistungen und Lieferungen nach VOL |
25.000,00 € |
50.000,00 € |
Vergabe
freiberuflicher Leistungen |
ab 100.000,00 € gem. VOF |
ab 100.000,00 gem. VOF |
In der derzeit
gültigen Vergabeordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 14.12.2015, wurden
die bereits in der vorhergegangenen Fassung der Vergabeordnung befindlichen
erhöhten Wertgrenzen übernommen. Dies
dient, neben der Möglichkeit des beschleunigten Vergabeverfahrens, die
Beteiligung von regionalen Auftragnehmern zu verbessern.
Die aktuelle
Landesverordnung vom 14.12.2015 beinhaltet im Wesentlichen folgende
Wertgrenzen:
Art der Lieferung
oder Leistung |
freihändige Vergabe bei voraussichtlichen Kosten bis € |
Beschränkte Ausschreibung bei voraussichtlichen Kosten
bis € |
Hoch- und
Tiefbauleistungen nach VOB; alle Gewerke im Hoch- und Tiefbau |
100.000,00 € |
1.000.000,00 € |
Besondere
Dienstleistungen und Lieferungen nach VOL |
100.000,00 € |
100.000,00 € |
|
|
|
Die gesamte
Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt im Übrigen
unberührt.