Betreff
Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Föhr-Amrum
hier: Erhöhung der Wertgrenzen
Vorlage
Amt/000196/1
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

In Bezug auf die Eilbedürftigkeit von Maßnahmen amtsangehöriger Gemeinden und der Vorteile der beschleunigten Vergabeverfahren, sowie der Verbesserung der Beteiligung von regionalen Auftragnehmern, wird die Anpassung der Wertgrenzen der kommunalen Ausschreibungs- und Vergabeordnung an die Wertgrenzen der Vergabeverordnung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 14.12.2015 beschlossen. Die erhöhten Wertgrenzen gelten bei öffentlichen Auftragsvergaben ab sofort bis zum 31.12.2017.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) ist am 24.12.2015 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2017 gelten weiterhin erhöhte Wertgrenzen, die sich auf den Gesamtauftragswert beziehen.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit von geplanten Maßnahmen amtsangehöriger Gemeinden, müssen die Wertgrenzender kommunalen Ausschreibungs- und Vergabeordnung kurzfristig den Wertgrenzen der Landesverordnung angepasst werden. Die kommunale Ausschreibungs- und Vergabeordnung gilt für alle amtsangehörigen Gemeinden.

 

 

Die bestehende Ausschreibungs- und Vergabeordnung für die amtsangehörigen Gemeinden, einschließlich der Eigenbetriebe, beinhaltet u.a. in:

 

§ 2

1.         Die Art der Ausschreibung richtet sich nach § 3 VOB/VOL Teil A und den in § 3 dieser Dienstanweisung festgelegten Wertgrenzen.

 

2.         Der Abschnitt 2 der VOB/VOL ist anzuwenden, wenn die dort in § 1 a genannten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.

 

§ 3

1.         Bis zu folgenden Wertgrenzen können die Aufträge freihändig, bzw. nach beschränkter Ausschreibung vergeben werden:

 

Art der Lieferung oder Leistung

freihändige Vergabe bei voraussichtlichen Kosten bis €

Beschränkte Ausschreibung bei voraussichtlichen Kosten bis €

Hoch- und Tiefbauleistungen nach VOB; alle Gewerke im Hoch- und Tiefbau

30.000,00 €

100.000,00 €

Besondere Dienstleistungen und Lieferungen nach VOL

25.000,00 €

50.000,00 €

Vergabe freiberuflicher Leistungen

ab 100.000,00 € gem. VOF

ab 100.000,00 gem. VOF

 

 

In der derzeit gültigen Vergabeordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 14.12.2015, wurden die bereits in der vorhergegangenen Fassung der Vergabeordnung befindlichen erhöhten Wertgrenzen übernommen.  Dies dient, neben der Möglichkeit des beschleunigten Vergabeverfahrens, die Beteiligung von regionalen Auftragnehmern zu verbessern.

 

Die aktuelle Landesverordnung vom 14.12.2015 beinhaltet im Wesentlichen folgende Wertgrenzen:

 

           

Art der Lieferung oder Leistung

freihändige Vergabe bei voraussichtlichen Kosten bis €

Beschränkte Ausschreibung bei voraussichtlichen Kosten bis €

Hoch- und Tiefbauleistungen nach VOB; alle Gewerke im Hoch- und Tiefbau

100.000,00 €

1.000.000,00 €

Besondere Dienstleistungen und Lieferungen nach VOL

100.000,00 €

100.000,00 €

 

 

 

 

 

Die gesamte Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt im Übrigen unberührt.