Betreff
Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolai-Straße, insbesondere für den Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b+t, das medizinische Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestraße 4 hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001436/6
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

1.      Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind wiederholt beteiligt worden. Die dabei von der Landesplanungsbehörde vorgebrachte und in der Anlage zur Vorlage dargestellte Anregung zum Planentwurf wird, wie ebenfalls in der Anlage zur Vorlage dargestellt, berücksichtigt. Die daraus folgende Änderung, die Streichung der Textziffer 6. des bisherigen Planentwurfes, ist in die Planunterlagen eingearbeitet worden.
 

Zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

2.      Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 22.09.2005 zum Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolaistraße, insbesondere für den Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b&t, das medizinischen Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestraße. 4 wird aufgehoben.

3.      Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 26b für das unter Ziffer 2 genannte Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden geänderten Fassungen gebilligt.

 

4.      Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die 4. Auslegung zu informieren.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:  

 

Am 22.09.2005 hat die Stadtvertretung die im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung eingegangenen Eingaben behandelt. Im Ergebnis ist die Planung geändert und ein erneuter  Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für dieses Planverfahren gefasst worden. Zwischenzeitlich sind die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut beteiligt worden. Ferner hat die 3. öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden.

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Von Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen sind keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht worden. Seitens der Landesplanungsbehörde ist jedoch darauf hingewiesen worden, dass die Textziffer 6., die eine Verkaufsflächenbegrenzung im Mischgebiet vorsieht, rechtlich nicht zulässig ist. Der Wortlaut der Stellungnahme ist in der Anlage zur Vorlage dargestellt. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte diese Festsetzung daher nicht Bestandteil des künftigen Bebauungsplanes werden. Eine Änderung des Planentwurfes mit Wegfall dieser Textziffer 6. erfordert eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie ein erneutes 4. Auslegungsverfahren.

 

Andere neuen Gesichtspunkte, die eine weitere Änderung der Planung erforderlich machen, haben sich aus den letzten Verfahrensschritten nicht ergeben. Vor diesem Hintergrund wird

im Interesse der Rechtssicherheit eine ersatzlose Streichung der Textziffer 6. des bisherigen Planentwurfes empfohlen.

 

Mit der oben beschriebenen Änderung bzw. Streichung werden die vorgebrachten Anregungen berücksichtigt, wie in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.

 

 

Zu b) erneuter Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

Die oben beschriebene Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesplanungsbehörde mit Streichung der Textziffer 6. führt somit zu einer Änderung des Planentwurfes. Da hierdurch die Grundzüge der Planung berührt werden, sind eine erneute öffentliche Auslegung sowie ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Daher ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf der Grundlage der geänderten Planunterlagen zu fassen.