Betreff
7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes "Insel Amrum" der Gemeinden Norddorf, Nebel und Wittdün für das Gebiet in der Gemeinde Norddorf, südwestlich des Strunwai zwischen Miadwai und Strand
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nord/000076
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

 

1. Die im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abteilung Landesplanung der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein sowie diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

3.  Der Entwurf der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes "Insel Amrum" der Gemeinden Norddorf, Nebel und Wittdün für das Gebiet in der Gemeinde Norddorf, südwestlich des Strunwai zwischen Miadwai und Strand und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Die 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes "Insel Amrum" der Gemeinden Norddorf, Nebel und Wittdün für das Gebiet in der Gemeinde Norddorf, südwestlich des Strunwai zwischen Miadwai und Strand und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ betrifft drei Teilbereiche im Gebiet der Gemeinde Norddorf auf Amrum. Der Änderungsbereich „A“ liegt am nördlichen Ende der Straße Strunwai am Übergang zum Weststrand nordwestlich abgesetzt von der bebauten Ortslage bzw. nördlich des - durch die rechtswirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ überplanten - Kur- und Erholungsheimes „Rehasan“ und umfasst die bereits baulich genutzten Flächen des ehemaligen Schwimmbades mit Außenflächen sowie der dortigen Strandversorgungseinrichtungen. Die Änderungsbereiche „B“ und „C“ liegen südlich davon westlich der Straße Strunwai innerhalb der durch die vorgenannte 2. Änderung überplanten Fläche im Bereich des Kur- und Erholungsheimes.

In der derzeit rechtswirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ sind der Änderungsbereich „A“ als Dünen und die Änderungsbereiche „B“ und „C“ als Wald dargestellt. In der Bestandsaufnahme zum Landschaftsplan sind der Änderungsbereich „A“ als Gebäude- und Freifläche und die Änderungsbereiche „B“ und „C“ als Grünflächen - Parkanlage - bzw. - Spielplatz - ausgewiesen.

Die Gemeinde Norddorf beabsichtigt die dauerhafte Nachnutzung des ehemaligen Schwimmbades einschließlich des Außengeländes als Einrichtung, die über alle wichtigen maritimen und naturkundlichen Themen rund um die Insel Amrum informiert, mit den dafür erforderlichen ergänzenden baulichen Maßnahmen; die vorhandenen baulichen Anlagen zur Strandversorgung sollen verbessert bzw. für die Versorgung der Gäste und die Überwachung des Strandes angemessen ergänzt werden (Änderungsbereich „A“). Es ist somit eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich.
Die früheren Waldflächen sind zwischenzeitlich mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde in eine mit Bäumen bestandene Parkanlage umgewandelt worden. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist somit anzupassen.

Da es sich bei dem Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ um einen gemeinsamen Flächennutzungsplan der Inselgemeinden handelt, sind für das Änderungsverfahren entsprechende Beschlussfassungen aller drei Gemeinden erforderlich.

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ zur Vorlage mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen zusammengestellt sind.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes "Insel Amrum" der Gemeinden Norddorf, Nebel und Wittdün für das Gebiet in der Gemeinde Norddorf, südwestlich des Strunwai zwischen Miadwai und Strand wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen ausgearbeitet. Der Entwurf der 7. Änderung des FPlans ist der Vorlage als Anlage beigefügt.