Betreff
Einführung einheitlicher Kurabgabesätze auf Föhr
Vorlage
Amt/000243
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der Fachausschuss Föhr spricht sich für die Einführung einheitlicher Kurabgabesätze aus. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entscheidungsgremien in den einzelnen Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr neue Kurabgabesatzungen mit entsprechenden Regelungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

Sachdarstellung mit Begründung:

In seiner Sitzung am 21.03.2016 hat sich der Fachausschuss Föhr unter anderem mit der Frage befasst, ob die Einführung einheitlicher Kurabgabesätze in allen zwölf politischen Gemeinden auf der Insel Föhr möglich sei. Die Kurabgabe ist eine Entgeltabgabe nach § 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und dient zur Finanzierung eines Teiles der kommunalen Tourismusaufwendungen. Es gilt das Kostenüberschreitungsverbot und das Kalkulationsgebot.

Das bedeutet, jede einzelne Gemeinde muss in der Lage sein, in ihrer Abgabenkalkulation eigene Tourismusaufwendungen in einer Höhe nachzuweisen, die den vorgesehenen einheitlichen Abgabensatz rechtfertigt. In verschiedenen Gemeinden ist der eigene Tourismusaufwand derzeit so gering, dass ein einheitlicher Kurabgabesatz eine unzulässige Überfinanzierung zur Folge hätte, während andere Gemeinden mit demselben Kurabgabesatz deutlich hinter dem Finanzierungsbedarf zurückbleiben.

Eine Vereinheitlichung der Kurabgabesätze auf ganz Föhr setzt deshalb den politischen Willen voraus, über eine möglichst gerechte Verteilung der inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen neu nachzudenken. Soweit dieser Wille vorhanden ist, wäre die Einführung der nachfolgenden Abgabensätze zum 1. Januar 2017 in allen Gemeinden denkbar:

  • 2,60 € in der Hauptkurzeit (täglich für jede abgabepflichtige Person)
  • 1,30 € in der übrigen Zeit (täglich für jede abgabepflichtige Person)
  • 78,00 € als Jahrespauschale (für jede abgabepflichtige Person)

Würde man außerdem die Hauptkurzeit ab 2017 um einen Monat verlängern und jeweils zum 1. März beginnen lassen, hätte man sogar einheitliche Kurabgabesätze im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum, also in allen 15 Gemeinden, geschaffen.