Betreff
Kurabgabe: Verbesserung der Abwicklungs- und Kontrollmöglichkeiten
Vorlage
Amt/000245
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der Fachausschuss Föhr wünscht eine möglichst zeitnahe Verbesserung der Abwicklungs- und Kontrollmöglichkeiten zur Kurabgabe.

a)    Gegen die in der Vorlage genannten Maßnahmen zur Wiedereinführung und Verstärkung der Kontrollmaßnahmen bestehen keine Bedenken.

b)    Die Föhr Tourismus GmbH wird beauftragt, Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität der Gästekarten auszuloten und diesbezüglich Verhandlungen mit weiteren privaten Dienstleistern zu führen.

c)    Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ahndung von Verstößen gegen die Kurabgabesatzungen sollen künftig mit größerem Einsatz und mehr Nachhaltigkeit bewältigt werden.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die jüngsten Übernachtungsstatistiken zeigen nach wie vor, dass sich offensichtlich eine beachtliche Zahl ortsfremder Personen ihrer Kurabgabepflicht entzieht. Nicht nur der Gast selbst, auch seine Unterkunftsgeberin oder sein Unterkunftsgeber sieht es manchmal als „Kavaliersdelikt“ an, wenn auf die vorgeschriebene Abwicklung eines Meldescheines oder die Entrichtung der Abgabe für eine Tageskurkarte verzichtet wird.

Ursache des Fehlverhaltens sind möglicherweise unzureichende Kontrollen, einen für den Gast auf Anhieb kaum erkennbaren Nutzen der Gastkarte und ein nur zögerliches und behutsames Vorgehen bei der Ahndung festgestellter Verstöße.

Auf der Nachbarinsel Amrum will man die Dunkelziffer nicht zahlender Gäste durch Einführung einer sogenannten AmrumCard reduzieren. Der diesbezügliche Stand der Entwicklung wurde dem Fachausschuss Föhr und dem Zweckverband Tourismusverband Föhr in der gemeinsamen öffentlichen Sitzung am 21.03.2016 vorgestellt. Ob und ab wann ein solches Verfahren für die Insel Föhr ebenfalls umgesetzt werden könnte, bedarf allerdings noch weiterer Untersuchungen. Unabhängig davon bietet sich schon jetzt die Umsetzung sinnvoller Verbesserungen bei der aktuellen Kurabgabenabwicklung an:

a) Kurkartenkontrollen

In den vergangenen Jahren ist die Intensität der Kurkartenkontrollen im Bereich des Feriengebietes der Insel Föhr merklich reduziert worden. Die damit einhergehende Erhöhung der Dunkelziffer nicht zahlender Gäste könnte zweifellos durch eine Wiedereinführung ursprünglicher sowie durch die Einführung weiterer Kontrollmaßnahmen abgebaut werden. Da es sich bei der Durchführung von Kurkartenkontrollen um ein sehr sensibles Thema handelt – Gäste und andere Betroffene könnten sich unangenehm belästigt und verärgert fühlen – sollen der Verwaltung gewisse Rahmenvorgaben und Vorschläge zur Intensität politisch gewünschter Kontrollmaßnahmen an die Hand gegeben werden.

Folgende Punkte bieten sich in diesem Zusammenhang für eine Beratung und Entscheidung im Fachausschuss Föhr an:

  • Wiedereinführung einer konsequenten Verpflichtung des Personals kommunaler Einrichtungen und Betriebe, sich die Gastkarte von den Gästen vor der Inanspruchnahme touristischer Einrichtungen (Familienbad, Saunalandschaft, Strandkorbanmietung, Eintritt bei Veranstaltungen, Museum, Büchereinutzung usw.) vorzeigen zu lassen.
  • Verpflichtung zur Aufnahme des bekannten Meldeformulars für Gäste, die (noch) nicht im Besitz einer gültigen Gastkarte sind sowie Weiterbearbeitung des Formulars mit dem Ziel einer eventuellen Ahndung der Unterkunftsgeberin oder des Unterkunftsgebers.
  • Durchführung von Einzelkontrollen durch einen Außendienst (gezielte Stichproben oder auch Überprüfungen bei Gästeabreisen [während diese Gäste beispielsweise ohnehin am Fähranleger auf die Abfahrt der Fähre warten müssen] ).

 

b) Verbesserung der Attraktivität der Gästekarte

Es gäbe eine große Zahl von Möglichkeiten, die Attraktivität der Gästekarte zu erhöhen. Damit würde sich einerseits das Verständnis der Gäste für die Erforderlichkeit einer Kurabgabe erhöhen und zugleich die Dunkelziffer nicht zahlender Gäste absenken lassen.

In einigen Tourismusregionen ist man längst dazu übergegangen, auch Privatanbieter in die „Mitnutzung“ der Gästekarte einzubeziehen. So könnte man eventuell private Anbieter von Inselrundfahrten, Fahrradvermieter, Wattführer, das MKDW in Alkersum, einzelne Restaurants, Veranstalter von Stadt‑, Dorf- oder Friedhofsführungen und viele weitere Anbieter (häufig werden von diesen Anbietern in den Veranstaltungskalendern Urlauber und Gäste beworben) als Vertragspartner gewinnen. Über Möglichkeiten von Konditionen und eventuelle Entschädigungen an diese Partner könnte eine politisch gewollte Vorgabe hilfreich sein.

 

c) Ahndung von Verstößen gegen die Kurabgabesatzung

In den Kurabgabesatzungen sind ausschließlich Zuwiderhandlungen der Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes definiert. Dieser Personenkreis nimmt nach dem Willen des Gesetzgebers eine besondere Stellung in Bezug auf die Mitwirkungspflicht bei der Abwicklung der Kurabgabe ein.

Während es auf der Insel Amrum regelmäßig immer wieder einmal zu Bußgeldfestsetzungen gegen dort tätige Vermieter und Mietvermittler kommt, ist dies auf der Insel Föhr eher selten der Fall. Ursache dieser Diskrepanz dürfte sein, dass die Anzahl der auf Föhr abzuwickelnden Meldescheine deutlich höher ist und Verstöße wegen der in der Vergangenheit möglicherweise unzureichenden Personalausstattung nicht sachgerecht verfolgt werden konnten.

Zudem ist die Ahndung und Einleitung von Bußgeldverfahren gegen Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber oder gegen Mietvermittlungsunternehmen ebenfalls ein nicht unsensibles Thema. Die Bemühungen von Verwaltung und Tourismusorganisation um eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit mit Vermietern und Mietvermittlern können durch Ahndungsmaßnahmen sicherlich auch negativ beeinträchtigt werden.

Aus diesem Grunde wäre auch hier eine politische Vorgabe von Vorteil, mit welcher Intensität Verstöße gegen die Kurabgabesatzung verfolgt und geahndet werden sollen.