Beschlussempfehlung:
Dem Amtsausschuss
wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012
des Amtes Föhr-Amrum wird von der Amtsdirektorin vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der
Jahresabschluss wird auf 46.401.005,31
EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss per 31.12.2012 beläuft sich auf 722.255,88 EUR.
Der Jahresüberschuss
soll wie folgt verwendet werden. € 71.201,38 dienen zum Ausgleich des vorgetragenen
Jahresfehlbetrages 2011. € 651.054,50 sind der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Vorjahres 2011 von EUR 448.170,95 wird
somit vollständig abgedeckt. Das Eigenkapital
2012 ist somit positiv und beläuft
sich auf EUR 274.084,93.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Einheitskasse in Höhe von 10.793.426,50 EUR (Vorj.)
steigt in 2012 um 1.546.726,75 EUR auf 12.340.153,25
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG KPG i.V. §
95n Abs. 4 und 5 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 2.846.736,68 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2012 des
Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich
des Prüfungsprotokolls am ___________ beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
i.H.v. 2.846.736,68 EUR sollen in
der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Pos. |
Ber. |
Bezeichnung |
Plan |
Ist |
Abweichung |
11 |
Personalaufwendungen |
3.620.000,00 € |
3.576.606,16 € |
-43.393,84 € |
|
12 |
+ |
Versorgungsaufwendungen |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
13 |
+ |
Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen |
1.587.800,00 € |
1.525.912,65 € |
-61.887,35 € |
14 |
+ |
bilanzielle
Abschreibungen |
318.300,00 € |
646.899,85 € |
328.599,85 € |
15 |
+ |
Transferaufwendungen |
341.600,00 € |
311.901,58 € |
-29.698,42 € |
16 |
+ |
sonstige ordentliche
Aufwendungen |
3.025.900,00 € |
2.866.400,98 € |
-159.499,02 € |
17 |
= |
Ordentliche Aufwendungen
(= Zeilen 11 bis 16) |
8.893.600,00 € |
8.927.721,22 € |
34.121,22 € |
In der Gesamtplanabweichung der Ausgaben(Auszug aus der Ergebnisrechnung 2012) von € 34.121,22 sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Gesamtsumme IST enthalten.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: