Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des Amtes Föhr-Amrum sowie die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Vorlage
Amt/000247
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Amtes Föhr-Amrum wird von der Amtsdirektorin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf  46.401.005,31 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2012 beläuft sich auf  722.255,88 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll wie folgt verwendet werden. € 71.201,38 dienen zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages 2011. € 651.054,50 sind der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Vorjahres 2011 von EUR 448.170,95 wird somit vollständig abgedeckt. Das Eigenkapital 2012 ist somit positiv und beläuft sich auf EUR 274.084,93.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Einheitskasse in Höhe von 10.793.426,50 EUR (Vorj.) steigt in 2012 um 1.546.726,75 EUR auf 12.340.153,25 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem. § 14 Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.  2.846.736,68 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2012 des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls am ___________ beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.


6.      Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 2.846.736,68 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

 

Pos.

Ber.

Bezeichnung

Plan

Ist

Abweichung

11

Personalaufwendungen

3.620.000,00 €

3.576.606,16 €

-43.393,84 €

12

+

Versorgungsaufwendungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

13

+

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

1.587.800,00 €

1.525.912,65 €

-61.887,35 €

14

+

bilanzielle Abschreibungen

318.300,00 €

646.899,85 €

328.599,85 €

15

+

Transferaufwendungen

341.600,00 €

311.901,58 €

-29.698,42 €

16

+

sonstige ordentliche Aufwendungen

3.025.900,00 €

2.866.400,98 €

-159.499,02 €

17

=

Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16)

8.893.600,00 €

8.927.721,22 €

34.121,22 €

 

In der Gesamtplanabweichung der Ausgaben(Auszug aus der Ergebnisrechnung 2012) von € 34.121,22 sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Gesamtsumme IST enthalten.

 

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: