Betreff
9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum für das Gebiet östlich der Strandstraße zwischen Meedsweg und Landesschutzdeich (Flur 3, Flurstücke 248 und 249)
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nieb/000146
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet östlich der Strandstraße zwischen Meedsweg und Landesschutzdeich (Flur 3, Flurstücke 248 und 249) wird der Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-       Darstellung der Art der Nutzung als „Sondergebiet (S) – Hotel“ für das Flurstück 248 der Flur 3

-       Darstellung der Art der Nutzung als Wohnbaufläche (W) für das Flurstück 249 der Flur 3

 

3.    Gemäß städtebaulichem Vertrag vom 19.04.2016 werden die Planungsunterlagen vom Vorhabenträger erstellt. Die verwaltungstechnische Betreuung führt das Amt Föhr-Amrum durch.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ... ;

davon anwesend: … ;  Ja-Stimmen: … ;  Nein-Stimmen: … ;  Stimmenthaltungen: …

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB für das Gebiet östlich der Strandstraße zwischen Meedsweg und Landesschutzdeich aufzustellen, um die Errichtung eines Hotels der Kategorie „4 Sterne Plus“ mit Wellness- und Spabereich, ganzjährigem Restaurant- und Cafebetrieb und Tagungsräumen sowie eines Personalhauses an dieser Stelle zu ermöglichen. Hierzu soll im BPlan ein „Sonstiges Sondergebiet – SO Hotel“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.

 

Im Flächennutzungsplan (FPlan) der Gemeinde Nieblum wird die Fläche derzeit teilweise als Wohnbaufläche, ansonsten als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Darstellung im FPlan soll im Parallelverfahren geändert werden und entsprechend den Festsetzungen im BPlan als Sonderbaufläche (S) bzw. Wohnbaufläche (W) erfolgen.