Betreff
1. Änderung der Zweckverbandssatzung "Tourismusverband Föhr"
Vorlage
TVF/000001/2
Art
Beschlussvorlage Tourismusverband
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Verbandsversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Tourismusverband Föhr“

 

  1. Änderung

der Verbandssatzung des Zweckverbands „Tourismusverband Föhr“

 

Aufgrund des § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 5 Abs. 6 GkZ und § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und mit §§ 65 ff. des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein erlässt der Tourismusverband Föhr auf Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom      die folgende 1. Änderung der Satzung:

 

 

Artikel I

§ 5 Abs 5

Verbandsversammlung

(zu beachten: § 9 GkZ)

 

 

(5) Die Stimmkraft der Verbandsmitglieder ergibt sich wie folgt:

Name                                            Stimmen

Wyk auf Föhr                                62,95

Nieblum                                         12,34

Utersum                                          6,20

Wrixum                                           3,86

Oldsum                                           3,28

Borgsum                                         2,29

Oevenum                                       2,46

Alkersum                                        2,47

Süderende                                      0,73

Midlum                                            2,33

Dunsum                                          0,74

Witsum                                            0,36

Maßstab für die Stimmkraft ist der auf zwei Nachkommastellen gerundete prozentuale Anteil, berechnet aus der Auswertung der Summen aller fremdenverkehrsbezogenen Gewinne zum Stichtag 15.09.2015 für das Haushaltsjahr mit dem das Verbandsmitglied im laufenden Jahr 2016 an der Deckung des Finanzbedarfs gemäß § 14 beteiligt ist. Jedes Mitglied kann eine Änderung des Satzes 1 verlangen, um die Stimmkraft der Verbandsmitglieder an ihre Beteiligung an der Deckung des Finanzbedarfs anzupassen. Für diese Änderung der Verbandssatzung ist abweichend von Absatz 7 Satz 1 eine einfache Mehrheit ausreichend.

 

 

Artikel II

§ 21

Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung der Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die vorstehende 1. Änderung der Verbandssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Wyk auf Föhr, den

 

                              L.S.

Verbandsvorsteher

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den künftigen Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr wurde die Gründung eines kommunalen Zweckverbands zur Steuerung der gesamtinsularen Entwicklung, insbesondere des Tourismus auf Föhr, beschlossen.

 

Sowohl der öffentlich-rechtlichen Vertrag als auch die Zweckverbandssatzung „Tourismusverband Föhr“ sind vom Zweckverband beschlossen und vom Landrat des Kreises Nordfriesland als Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt worden.

 

Nunmehr soll die Stimmkraft der Verbandsmitglieder – wie bereits im Vorwege diskutiert und im Informationspapier vorgesehen nach der Berechnungsgrundlage der Summen aller fremdenverkehrsbezogenen Gewinne erfolgen. Stichtag ist der 15. September eines Jahres für das kommende Kalenderjahr.

 

Kern der Satzungsänderung ist, dass sich bei der Stimmkraft der Mitglieder die finanzielle Beteiligung am Tourismusverband wiederspiegelt.