Beschlussempfehlung:
Der Schulträger steht der von der Öömrang Skuul beabsichtigten Einrichtung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe grundsätzlich positiv gegenüber. Zunächst bedarf es jedoch noch konkreter Ermittlungen seitens der Schule hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs. Außerdem sind die detaillierte Darlegung eines Finanzierungsplanes sowie genaue Angaben über die notwendige räumliche, personelle und inventarmäßige Ausstattung unverzichtbar. Eine abschließende Beratung über die Einrichtung einer Betreuten Primarstufe an der Öömrang Skuul wird nach Sichtung und Auswertung der vorgenannten Daten erfolgen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Schulleitung der
Öömrang Skuul beabsichtigt zum Schuljahresbeginn 2016/2017 die Einrichtung
einer Betreuten Grundschule und legte hierzu einen ersten Konzeptentwurf vor.
Demnach ist es angedacht, für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe
(Klassenstufe 1 – 4) ein Betreuungsangebot als Ergänzung zur verlässlichen
Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen (hier: montags – donnerstags 12.00
bis 16.00 Uhr und freitags 12.00 bis 14.00 Uhr) zu schaffen.
Im Vordergrund steht
der Betreuungsauftrag, was bedeutet, dass die angebotenen Betreuungszeiten sich
am individuellen Zeitbedarf der Familien orientieren. Die Ausgestaltung dieser
Zeiten umfasst auch ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie
verschiedene Kurs- und Freizeitangebote unter anderem aus dem kreativen,
musischen und sportlichen Bereich. Ersten Einschätzungen nach könne mit einer
grob geschätzten Teilnehmerzahl von ca. 15 Schülerinnen und Schülern gerechnet
werden.
Die Schulleitung hat
auch bereits erste Ideen hinsichtlich der Nutzung von Räumlichkeiten, des
Personaleinsatzes, der Finanzierung, der Trägerschaft sowie eines pädagogischen
Konzepts entwickelt.
Die Einrichtung von
Betreuungsangeboten in der Primarstufe bedarf der Zustimmung des Schulträgers,
im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage
eines Schulkonferenzbeschlusses.