Betreff
Einrichtung einer Betreuten Primarstufe an der Öömrang Skuul
Vorlage
Amt/000254
Art
Beschlussvorlage Amt
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Der Schulträger steht der von der Öömrang Skuul beabsichtigten Einrichtung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe grundsätzlich positiv gegenüber. Zunächst bedarf es jedoch noch konkreter Ermittlungen seitens der Schule hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs. Außerdem sind die detaillierte Darlegung eines Finanzierungsplanes sowie genaue Angaben über die notwendige räumliche, personelle und inventarmäßige Ausstattung unverzichtbar. Eine abschließende Beratung über die Einrichtung einer Betreuten Primarstufe an der Öömrang Skuul wird nach Sichtung und Auswertung der vorgenannten Daten erfolgen.          

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Schulleitung der Öömrang Skuul beabsichtigt zum Schuljahresbeginn 2016/2017 die Einrichtung einer Betreuten Grundschule und legte hierzu einen ersten Konzeptentwurf vor. Demnach ist es angedacht, für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klassenstufe 1 – 4) ein Betreuungsangebot als Ergänzung zur verlässlichen Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen (hier: montags – donnerstags 12.00 bis 16.00 Uhr und freitags 12.00 bis 14.00 Uhr) zu schaffen.

Im Vordergrund steht der Betreuungsauftrag, was bedeutet, dass die angebotenen Betreuungszeiten sich am individuellen Zeitbedarf der Familien orientieren. Die Ausgestaltung dieser Zeiten umfasst auch ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedene Kurs- und Freizeitangebote unter anderem aus dem kreativen, musischen und sportlichen Bereich. Ersten Einschätzungen nach könne mit einer grob geschätzten Teilnehmerzahl von ca. 15 Schülerinnen und Schülern gerechnet werden. 

 

Die Schulleitung hat auch bereits erste Ideen hinsichtlich der Nutzung von Räumlichkeiten, des Personaleinsatzes, der Finanzierung, der Trägerschaft sowie eines pädagogischen Konzepts entwickelt.

 

Die Einrichtung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe bedarf der Zustimmung des Schulträgers, im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses.