Betreff
Einrichtung von "Deutsch als Zweitsprache-Zentren" (DaZ-Zentren)
Vorlage
Amt/000255
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der Einrichtung eines DaZ-Zentrums an der Rüm-Hart-Schule und an der Eilun Feer Skuul wird zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein wachsen nicht selbstverständlich mit der deutschen Sprache auf - ihre Muttersprache kann Türkisch, Russisch oder Polnisch sein. Damit sie erfolgreich in der Schule mitarbeiten können, brauchen sie Hilfe beim Erlernen der deutschen Sprache. Diese erhalten sie in den DaZ-Zentren (Deutsch als Zweitsprache), die es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt.

Ein DaZ-Zentrum ist eine organisatorische Verbindung von mehreren Schulen, das schulartübergreifend und in einem dafür festgelegten Einzugsbereich Deutschkurse für eigene und externe Schülerinnen und Schüler ohne oder mit äußerst geringen Deutschkenntnissen anbietet. Ziel dieser Sprachbildung ist es, dass Kinder und Jugendliche erfolgreich in Schule mitarbeiten können, begabungsgerecht beschult werden und einen Schulabschluss erreichen können, der ihrem individuellen Leistungsvermögen entspricht - und zwar sprach- und herkunftsunabhängig. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. 

Wie arbeitet ein DaZ-Zentrum?

Das DaZ-Zentrum arbeitet mit dem Mehrstufenmodell:

Basisstufe: Nach einer Sprachstandserfassung und einem ausführlichen Elterngespräch werden Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in einen Vollzeit-Basiskurs aufgenommen. Sie sind während dieser Zeit Schülerinnen und Schüler des DaZ-Zentrums und damit weder einer Regelschule noch einer Schulart zugeordnet. Vom DaZ-Zentrum erhalten sie auch das Zeugnis. Die Kinder werden durchschnittlich mit 25 Wochenstunden unterrichtet, im ersten Halbjahr steht ausschließlich Deutsch als Zweitsprache auf dem Stundenplan. Wie lange die Schülerinnen und Schüler den Unterricht in der Basisstufe besuchen, entscheiden die Lehrkräfte. Grundsätzlich schließt der Vollzeit-Basiskurs ab der 5. Klassenstufe mit einer Sprachprüfung ab. Dann erfolgt eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule.

Aufbaustufe: Die Schülerinnen und Schüler verlassen die DaZ-Klasse der Basistufe ganz und besuchen in einzelnen Fächern den Regelunterricht ihrer zukünftigen Klasse. In welchen Fächern die Kinder schon am Unterricht der Regelklasse teilnehmen, soll von ihren persönlichen Stärken abhängen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin wöchentlich vier bis sechs DaZ-Stunden.

Integrationsstufe: Diese Stufe bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler voll am Unterricht in der Regelklasse teilnehmen. Wöchentlich werden zwei DaZ-Stunden von Lehrerinnen und Lehrern der Regelschule erteilt.

Das DaZ-Netzwerk

Organisiert wird die Arbeit der DaZ-Zentren durch Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater. Ihre Aufgabe ist es, DaZ-Zentren aufzubauen sowie ein Netzwerk zu knüpfen, indem die Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen, die DaZ-Lehrkräfte und die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten sowie außerschulische Partner (zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein, Jugendmigrationsdienst, Mercator-Projekt und Partizipationsprojekt), das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) und die Universität Flensburg verbunden sind. 
Sie alle sind diesen Zielen verpflichtet:

  • Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache die erforderlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der deutschen Sprache zu vermitteln;
  • den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Unterstützung für eine ihrer Begabungen entsprechende Schullaufbahn zu geben;
  • die Eltern und die beteiligten Schulen zu beraten;
  • die Schulen bei der sprachlichen und sozialen Integration der Schüler zu unterstützen;
  • die Schülerinnen und Schüler in einem möglichst kurzen Zeitraum auf ein sprachliches Niveau zu bringen, dass sie am Regelunterricht teilnehmen können (Teilintegration/Vollintegration);
  • eine durchgängige Sprachbildung in allen Fächern und Klassenstufen des Regelunterrichts zu erreichen.

Elternarbeit

Um eine sinnvolle Sprachbildung der Schüler erreichen zu können, werden auch die Eltern über das Schulsystem in Schleswig-Holstein und die Erwartungen der Lehrkräfte an die Schülerinnen und Schüler informiert. Zur Elternarbeit gehören daher auch regelmäßige Gespräche in der Schule sowie Hausbesuche. Nach Rücksprache mit den Eltern wird die Freizeitgestaltung der Schüler durch die Lehrkräfte unterstützt. Dazu gehören zum Beispiel das Herstellen von Kontakten zu Sportvereinen, zur Musikschule und ehrenamtlichen Institutionen. Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule nehmen die Schülerinnen und Schüler an der Hausaufgabenbetreuung, Freizeitaktivitäten und Arbeitsgemeinschaften einiger Herkunftssprachen teil.

(Quelle: www.schleswig-holstein.de; www.daz.lernnetz.de )

Situation auf Föhr und Amrum

Den betroffenen Schülerinnen und Schüler ist es nicht zuzumuten, ein DaZ-Zentrum auf dem Festland zu besuchen. Daher wurde vom Schulamt des Kreises Nordfriesland bestimmt, dass an der Rüm-Hart-Schule und der Eilun Feer Skuul ein DaZ-Zentrum eingerichtet werden soll.

Derzeit besuchen an der Rüm-Hart-Schule bereits einige Schülerinnen und Schüler die DaZ-Sprachkurse. Zum Schuljahr 2016/2017 kommen drei weitere Schülerinnen und Schüler hinzu. An der Eilun Feer Skuul sind für das neue Schuljahr 14 Schülerinnen und Schüler gemeldet worden.

Auf Amrum sind zurzeit zwei Schülerinnen und Schüler mit so viel Sprachfähigkeit, dass sie am Regelunterricht der Klassen teilnehmen können und zusätzlich zwei Stunden pro Woche Sprachförderung erhalten.

Für den Grundschulbereich wird es auf Föhr nur an der Rüm-Hart-Schule ein DaZ-Zentrum geben. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler, deren nächstgelegene Schule die Grundschule Föhr-Land wäre, während dieser Zeit an der Rüm-Hart-Schule unterrichtet werden. In diesem Fall ist der Schulträger für die Schülerbeförderung zuständig, was zu zusätzlichen Kosten führen würde. Im Rahmen der Abrechnung mit dem Kreis Nordfriesland, erfolgt jedoch eine Erstattung von 2/3 der Kosten für die Schülerbeförderung.