Beschlussempfehlung:
1. Das Beschlussorgan nimmt die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.
2. Die vorliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe ist die Ergebnisrechnung 2014 mit der Vorauskalkulation für das Jahr 2017 fertiggestellt worden. Daraus ergibt sich das Erfordernis, nach nunmehr sechs Erhebungsjahren die Anteile der Finanzierungsquellen, aus denen die Tourismusaufwendungen getragen werden sollen, neu anzupassen. Ursachen und nähere Einzelheiten sowie Empfehlungen zur Anpassung lassen sich den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten entnehmen.
Der ebenfalls anliegende Entwurf
einer 6. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabensatzung sieht lediglich eine
Veränderung des Finanzierungsanteiles beim Aufwand für die Herstellung, Verwaltung und
Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten gemeindlichen
Einrichtungen von bisher 7% auf nunmehr 13% vor. Dies hat zur Folge, dass im
Ergebnis von allen Tourismusabgabepflichtigen in Wyk auf Föhr eine Kostenmasse
von knapp 880 T€ zu tragen sein wird. In der vorjährigen Kalkulation lag dieser
Betrag bei etwa 835 T€.
Eine Veränderung des aktuellen Abgabensatzes (derzeit 8,5%) wäre dann nicht erforderlich.
Anlagen:
Entwurf Nachtragssatzung
Kalkulationsdaten