Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabensatzung
Vorlage
Dun/000077
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

1.    Das Beschlussorgan nimmt die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

2.    Die Anteile zur Finanzierung der Tourismusaufwendungen der Gemeinde Dunsum werden mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wie folgt neu festgelegt:

a) Die Aufwendungen für Tourismuswerbung sollen getragen werden
            zu 70% aus Tourismusabgaben und
            zu 30% aus allgemeinen Deckungsmitteln.

b) Die Aufwendungen für übrige Tourismuseinrichtungen sollen getragen werden
            zu 70% aus Kurabgaben,
            zu 22% aus Tourismusabgaben und
            zu 8% aus allgemeinen Deckungsmitteln.

3.    Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Dunsum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Zum 1. Januar 2017 treten auf der Insel Föhr neue Kurabgabesatzungen in Kraft. Zugleich wird es neue Regelungen zum Kostenausgleich für inselweit wirkende Aufwendungen im Tourismusbereich geben. Beides wirkt sich auf die Finanzierung der gemeindlichen Tourismusaufwendungen aus und erfordert den Erlass einer Nachtragssatzung zur Tourismusabgabensatzung der Gemeinde Dunsum.

In der Sitzung am 12.07.2016 hat das Beschlussorgan der Gemeinde eine neue Kurabgabesatzung verabschiedet, sich aber gegen die Beschlussempfehlung zur Einführung inselweit einheitlicher Abgabensätze entschieden. Die Höhe der im Jahr 2017 aus Kurabgaben zu erwartenden Einnahmen muss damit auf etwa 26.600 € prognostiziert werden und erreicht nicht mehr den zur Mitfinanzierung der Tourismusaufwendungen bisher vorgesehenen Anteil von 92%.

Den dieser Sitzungsvorlage beigeführten Kalkulationsunterlagen ist zu entnehmen, dass ab 2017 lediglich ein Anteil von 70% der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten gemeindlichen Einrichtungen aus Kurabgaben finanziert werden kann. Will man den Gemeindehaushalt nicht zusätzlich belasten, ist somit eine Finanzierung der vorgenannten Aufwendungen über entsprechend höhere Tourismusabgaben (fehlender Finanzierungsanteil 22%) notwendig.

Die beitragsfähige Kostenmasse für die Tourismusabgabe beläuft sich damit dann gemäß aktueller Vorauskalkulation auf etwas mehr als 10 T€. Durch die in den Sonderabschlüssen der Jahre bis 2014 per Saldo entstandenen Überschüsse reduziert sich dieser Betrag anteilig noch auf knapp 9 T€.

Die Veranlagungsliste zur Tourismusabgabe (Erhebungsjahr 2016, Stand: 17.08.2016) zeigt für Dunsum eine Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) von 118.560,61 €. Der Abgabensatz für die Tourismusabgabe ab 2017 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (8.981,22 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (118.560,61 €) und beträgt somit 7,575%. Im Satzungsentwurf ist dementsprechend ein Abgabensatz von (abgerundet) 7,5% vorgesehen.

Anlagen:

Entwurf der 2. Nachtragssatzung vom 06.09.2016

Sonderabschluss und Vorauskalkulation Tourismusförderung

Übersicht der Erlöse und Aufwendungen

Abgabenkalkulation Kurabgabe