Betreff
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Vorlage
Dun/000078
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Dunsum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die aktuelle Haushaltssituation der Gemeinde macht es erforderlich, die allgemeinen Steuersätze einer kritischen Prüfung zu unterziehen und über notwendige Steueranhebungen zu beraten.

In der Hundesteuer bildet die Gemeinde Dunsum im Vergleich zu den anderen amtsangehörigen Gemeinden das „auffallende Schlusslicht“ mit den (abgesehen von der Währungsumstellung) seit 1970 unveränderten und niedrigsten Steuersätzen. So reicht beispielsweise die Steuer für einen ersten Hund, für den eine Steuerermäßigung zu gewähren ist, mit einem Jahresbetrag von gerade einmal 10 € kaum aus, den hierfür notwendigen Aufwand für die Veranlagung (mit Steuermarke), Zahlungseingangsabwicklung usw. zu decken. Bei derzeit insgesamt acht zur Steuer angemeldeten Hunden kann in Dunsum ein Steueraufkommen von jährlich rund 170 € erzielt werden.

Der Mindeststeuersatz für Fehlbedarfsgemeinden ist vom Land Schleswig-Holstein ab 2015 auf mindestens 120 € für den ersten Hund festgelegt worden. In mehreren amtsangehörigen Gemeinden ist dieser Steuersatz bereits seit Jahren maßgeblich. Ab dem kommenden Jahr wird der Steuersatz zum Beispiel auch in der ähnlich und ländlich geprägten Gemeinde Witsum maßgeblich sein.

Von der Verwaltung ist deshalb der Entwurf einer Nachtragssatzung vorbereitet worden, mit der die Hundesteuersätze in der Gemeinde Dunsum ebenfalls entsprechend festgelegt werden. Es könnten dann ab 2017 Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von jährlich etwa 980 € erwartet werden.

Anlagen:

Entwurf 1. Nachtragssatzung vom 06.09.2016