hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
a) zum Aufstellungsbeschluss
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 8 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet zwischen Koomorthswai,
Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca.
105 m südwestlich zum Waasterstieg.
b) zur Festlegung der Planungsziele
- Zugleich werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
a) Ausweisung einer Fläche für ein Heizwerk von 4747 MWh thermischer Leistung
und 1.400.000 kWh/Jahr elektrischer Leistung;
b) Ausweisung einer Fläche für eine Solarthermiekollektoranlage;
c) Ermöglichung einer Brennstoffbevorratung (z. B. Lagerschuppen für Reet,
Holzreste o. ä.);
d) planungsrechtliche Regelung des Überganges vom Ortsrand zur freien
Landschaft;
e) Klärung der Eingriffs- und Ausgleichsfragen.
- Mit der Durchführung der Planungsarbeiten wird das Bau- und
Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
- Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
„Energiegenossenschaft Föhr“ beabsichtigt den Aufbau eines Fernwärmenetzes zur
Versorgung der Ortslagen von Oldsum sowie von Süderende.
Die hierfür
benötigte Heizzentrale soll am südwestlichen Ortsausgang der Gemeinde Oldsum
errichtet werden, um die Leitungslängen zu den beiden Gemeinden in vertretbaren
Größenordnungen zu halten. Zugleich ist an dem angedachten Standort der
Anschluss einer Solarthermiekollektor-Fläche zum westlichen Ortsrand geplant.
Die unmittelbare
Nachbarschaft zu gewerblichen Nutzungen (u. a. ein Reetdachdecker und eine Landtechnikwerkstatt)
ermöglichen künftige Synergieeffekte nicht nur hinsichtlich der Abnahme von Wärme,
sondern auch zur Verwendung von beispielsweise altem Reet als Brennmaterial für
die Heizzentrale.
Zur Gestaltung des
Überganges vom Ortsrand zur freien Landschaft bzw. zum Außenbereich hin ist
eine Eingrünung mit einer Anpflanzverpflichtung vorgesehen. Der notwendige Ausgleich soll ebenfalls über
diese Randeingrünung (z. B. als Knickgehölz) erfolgen.
Die Gemeinde Oldsum
befürwortet das Projekt zur Wärmeversorgung der Gemeinde und möchte die
planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür schaffen.
Zur Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens sind ein Aufstellungsbeschluss sowie die Festlegung der
Planungsziele erforderlich.