Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Laglumsweges, im Osten vom städtischen Klärwerk, im Süden von einer Parallelen im Abstand von ca. 180 m zum Laglumsweg und im Westen von einer Parallelen im Abstand von ca. 70 m zum Klärwerk und zur städischen Strandkorbhalle
a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/002176
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr umgrenzt im Norden vom Laglumsweges, im Osten vom städtischen Klärwerk, im Süden von einer Parallelen im Abstand von ca.     180 m zum Laglumsweg und im Westen von einer Parallelen im Abstand von ca. 70 m zum Klärwerk und zur städtischen Strandkorbhalle wird der Beschluss zur Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.



Zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2. 1 Festlegung einer Fläche für Fläche für Versorgungsanlagen und für
       die Abwasserbeseitigung zur Erweiterung des städtischen Klärwerkes;


2.2 Festlegung einer Fläche als Gemeinbedarfsfläche für Einrichtungen des städtisches
      Tourismusbetriebes, insbesondere für die Ansiedlung der Betriebsgebäude des
      städtischen Hafenbetriebes / Grün - Bau sowie die Einrichtungen einer
      Rettungswache (DLRG) mit Personalunterkünften;

2.3 Regelung des Überganges zur freien Landschaft in Verbindung mit den erforderlichen
      Ausgleichsmaßnahmen;

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt.

  2. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich öffentlich bekannt zu machen (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

 



Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  







 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

a) Aufstellungsbeschluss

 

Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis

Die Stadt Wyk auf Föhr hat eine landwirtschaftliche Fläche am Laglumsweg westlich der bestehenden Betriebsfläche von „Grün-Bau“ (Strandkorbhalle und Betriebsgebäude des städtischen Gärtnereibetriebes) und der Kläranlage erworben. Die Fläche in einer Größe von   ca. 1,3 ha ist umgeben von weiteren landwirtschaftlichen Ländereien im Westen und Süden.

 

Es ist geplant die Fläche als Erweiterungsfläche für die Kläranlage vorzusehen sowie als Erweiterungsmöglichkeit der städtischen Eigenbetriebe am Laglumsweg. Insbesondere soll eine Auslagerung des städtischen Bauhofes sowie der DLRG – Rettungswache vom gegenwärtigen Standort am alten Hafen ermöglicht werden.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan von 2009 ist diese Fläche als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abwasserbeseitigung, usw.“ in gelb dargestellt.  Da es sich heute um eine Außenbereichsfläche handelt, ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftigen Nutzungen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 erforderlich.

 

Da die Auslagerung des städtischen Eigenbetriebes die Erweiterung der östlich des Plangebietes gelegenen bereits bestehenden „Gemeinbedarfsfläche - Einrichtungen für den städtischen Tourismusbetrieb“  (Bebauungsplan Nr. 30)erfordert, muss für diesen Teilbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 56 der Flächennutzungsplan sinngemäß geändert werden.

 

Um die Entwicklung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 56 aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen, ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

 

 

b) Festlegung der Planungsziele

 

Angesichts der Lage der Fläche und der künftigen Nutzungsvorstellungen ist zunächst von einer Übertragung der östlich angrenzenden Flächennutzungen auszugehen, Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfsflächen.

 

Dabei sind die betrieblichen Erfordernisse des städtischen Hafenbetriebes zu berücksichtigen, dessen Tätigkeitsfelder maßgeblich sind für die Erhaltung des Tourismusbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr. Dazu zählt u. a. auch das Vorhalten einer Rettungswache mit den saisonal notwendigen Personalunterkünften.

 

Hinsichtlich des Überganges zum Außenbereich der freien Landschaft ist zusammen mit den Ausgleichsfragen im Rahmen der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichtes eine angemessene Lösung herbeizuführen.