Betreff
Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Laglumsweges, im Osten vom städtischen Klärwerk, im Süden von einer Parallelen im Abstand von ca. 180 m zum Laglumsweg und im Westen von einer Parallelen im Abstand vonca. 70 m zum Klärwerk und zur städischen Strandkorbhalle
a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/002177
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr umgrenzt im Norden vom Laglumsweges, im Osten vom städtischen Klärwerk, im Süden von einer Parallelen im Abstand von ca.     180 m zum Laglumsweg und im Westen von einer Parallelen im Abstand von ca. 70 m zum Klärwerk und zur städtischen Strandkorbhalle wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.



Zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2. 1 Festlegung eines Gebietes für Versorgungsanlagen und für die Abwasserbeseitigung
       zur Erweiterung des städtischen Klärwerkes;


2.2 Festlegung eines Gebietes für den Gemeinbedarf für Einrichtungen des städtisches
      Tourismusbetriebes, insbesondere für die Ansiedlung der Betriebsgebäude des
      städtischen Hafenbetriebes / Grün - Bau sowie die Einrichtungen einer
      Rettungswache (DLRG) mit Personalunterkünften;

2.3 Regelung des Überganges zur freien Landschaft in Verbindung mit den erforderlichen
      Ausgleichsmaßnahmen;

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt.

  2. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich öffentlich bekannt zu machen (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

 



Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

Sachdarstellung mit Begründung:

 

a) Aufstellungsbeschluss

 

Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis

Die Stadt Wyk auf Föhr hat eine landwirtschaftliche Fläche am Laglumsweg westlich der bestehenden Betriebsfläche von „Grün-Bau“ (Strandkorbhalle und Betriebsgebäude des städtischen Gärtnereibetriebes) und der Kläranlage erworben. Die Fläche in einer Größe von   ca. 1,3 ha ist umgeben von weiteren landwirtschaftlichen Ländereien im Westen und Süden.

 

Es ist geplant die Fläche als Erweiterungsfläche für die Kläranlage vorzusehen sowie als Erweiterungsmöglichkeit der städtischen Eigenbetriebe am Laglumsweg. Insbesondere soll eine Auslagerung des städtischen Bauhofes sowie der DLRG – Rettungswache vom gegenwärtigen Standort am alten Hafen ermöglicht werden.

 

Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt, ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftigen Nutzungen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 erforderlich.

 

Die Auslagerung des städtischen Eigenbetriebes als Erweiterung der östlich des Plangebietes gelegenen bereits bestehenden „Gemeinbedarfsfläche - Einrichtungen für den städtischen Tourismusbetrieb“  (Bebauungsplan Nr. 30) stimmt nicht mit den gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes (seit 2009) überein. Um die Entwicklung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 56 aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen, ist eine sinngemäße 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

 

 

b) Festlegung der Planungsziele

 

Angesichts der Lage der Fläche und der künftigen Nutzungsvorstellungen ist zunächst von einer Übertragung der östlich angrenzenden Flächennutzungen auszugehen, Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfsflächen.

 

Dabei sind die betrieblichen Erfordernisse des städtischen Hafenbetriebes zu berücksichtigen, dessen Tätigkeitsfelder maßgeblich sind für die Erhaltung des Tourismusbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr. Dazu zählt u. a. auch das Vorhalten einer Rettungswache mit den saisonal notwendigen Personalunterkünften.

 

Hinsichtlich des Überganges zum Außenbereich der freien Landschaft ist zusammen mit den Ausgleichsfragen im Rahmen der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichtes eine angemessene Lösung herbeizuführen.