Betreff
Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabensatzung
Vorlage
Oev/000106
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Zuge der Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts im Bereich des Amtes Föhr-Amrum werden auch die Kurabgabesätze in der Gemeinde Oevenum zum 1. Januar 2017 angehoben. Ferner ist davon auszugehen, dass es im nächsten Jahr zu neuen Regelungen bei der Kostenverteilung der inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen kommen wird. Im Ergebnis führt dies zu einer Entlastung der Gemeinde Oevenum und erlaubt eine Absenkung des Abgabensatzes in der Tourismusabgabe.

Für die Festlegung eines sachgerechten Abgabensatzes ist eine neue Abgabenkalkulation angefertigt worden, die sich auf die jüngsten Abschlussergebnisse und die aktuelle Haushaltsplanung stützt. Die Vorauskalkulation geht davon aus, dass im Vergleich zum aktuellen Haushaltsplan im nächsten Jahr um mehr als 27 T€ höhere Kurabgaben generiert werden können. Weitere Einzelheiten lassen sich den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten entnehmen.

Danach muss in Oevenum künftig nur noch ein Jahresbetrag in Höhe von etwa 15 T€ über Tourismusabgaben finanziert werden.

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2016, Stand: 17.08.2016) zeigt für Oevenum eine Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) von 410.766,15 €. Der Abgabensatz für die Tourismusabgabe 2017 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (15.333,57 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (410.766,15 €) und beträgt folglich 3,73%.

Im Entwurf der beigefügten Nachtragssatzung ist demgemäß eine Absenkung des Abgabensatzes von bisher 6,1% auf nunmehr (gerundet) 3,7% vorgesehen.

Nachdem die Gemeindevertretung sich in der Sitzung am 09.06.2016 für die Neufestlegung der Anteile zur Finanzierung der Tourismusaufwendungen entschieden hat, ist in § 1 Satz 2 der Tourismusabgabensatzung ebenfalls eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

Anlagen:

Kalkulationsdaten

Entwurf Nachtragssatzung