Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabensatzung
Vorlage
Old/000097
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oldsum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Zuge der Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts im Bereich des Amtes Föhr-Amrum werden auch die Kurabgabesätze in der Gemeinde Oldsum zum 1. Januar 2017 angehoben. Ferner ist davon auszugehen, dass es im nächsten Jahr zu neuen Regelungen kommen wird, nach denen sich die Gemeinde Oldsum höher als bisher an den Kosten der inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen zu beteiligen hat. Dennoch führt dies im Ergebnis zu einer deutlichen Entlastung der Gemeinde und erlaubt eine Absenkung des Abgabensatzes in der Tourismusabgabe.

Für die Festlegung eines sachgerechten Abgabensatzes ist eine neue Abgabenkalkulation angefertigt worden, die sich auf die jüngsten Abschlussergebnisse und die aktuelle Haushaltsplanung stützt. Die Vorauskalkulation geht davon aus, dass im Vergleich zum aktuellen Haushaltsplan im nächsten Jahr um mehr als 38 T€ höhere Kurabgaben generiert werden können. Weitere Einzelheiten lassen sich den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten entnehmen. Danach muss in Oldsum künftig nur noch ein Jahresbetrag in Höhe von knapp 8 T€ über Tourismusabgaben finanziert werden.

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2016, Stand: 17.08.2016) zeigt für Oldsum eine Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) von 556.177,84 €. Der Abgabensatz für die Tourismusabgabe 2017 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (7.980 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (556.177,84 €) und beträgt folglich 1,43%.

Im Entwurf der beigefügten Nachtragssatzung ist demgemäß eine Absenkung des Abgabensatzes von bisher 2,1% auf nunmehr (gerundet) 1,5% vorgesehen.

Anlagen:

Kalkulationsdaten

Entwurf Nachtragssatzung