Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/002188
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017, beschließt die Stadtvertretung den Haushaltsplan & die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Wyk auf Föhr.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2017 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 589.200 EUR (Vj. -1.328.500 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2015:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2016 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2016.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2016

2017

2018

2019

2020

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.160 Mio. EUR

1.224 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

126 Mio. EUR

157 Mio. EUR

-22

+3

+4

Sonderausgleich § 25 FAG

107 Mio. EUR

111,7 Mio. EUR

+4

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.500,5 Mio. EUR

1.698,5 Mio. EUR

+1

+5

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 1.235.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2017 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 739.300 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2017

(in EUR)

Anmerkung

40110000 Grundsteuer A

-800

Anpassung an das Ergebnis 2016

40120000 Grundsteuer B

-1.100

Anpassung an das Ergebnis 2016

40130000 Gewerbesteuer

+39.100

Anpassung an das Ergebnis 2016

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+76.200

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+66.100

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40340000 Zweitwohnungssteuer

-1.400

Anpassung an das Ergebnis 2016

40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

+2.900

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

41320000 Allgemeine. Zuweisungen Gemeinden (GV)

+82.200

Zentralitätsmittel als Unterzentrum

44110000 Mieten und Pachten

-8.000

Anpassung an das Ergebnis 2016

44820250 Erträge aus der Reinigungskostenerstattung durch Abwasserbereich

+100.000

Anpassung

45650000 Verzinsung von Nachsteuerforderungen und Steuererstattungen

-20.300

Anpassung

50…… Personalaufwendungen

-21.800

Veränderungen der Personalkosten

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

+8.000

Anpassung

52110700 Unterhaltung der Kläranlage

-860.000

Faulturmsanierung Rohrleitungen Erd- und Erneuerung des Prozessleitsystems auf der Kläranlage in 2016 / Anpassung 2017

52110710 Unterhaltung der Pumpwerke

-425.000

Sanierung SW-PW Allwörden Fehrstieg und PW Boldixum in 2016 / Anpassung 2017

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

-3.500

Anpassung Bewirtschaftungskosten

53150000 Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen

+130.000

Verlustausgleich

53410000 Gewerbesteuerumlage

+38.700

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

537210000 Kreisumlage

+187.200

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+112.400

Amtsumlage 49,05%

54310000 Geschäftsaufwendungen

+24.000

Höhere Geschäftsaufwendungen

57…. bilanzielle Abschreibungen

-47.300

Lt. AnBu

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 10.736.000 € ausgewiesen. Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.027.400 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt 708.600 €.

Nachfolgend die wesentlichen Investitionen unterteilt in die einzelnen Produktbereiche.

 

Produkt 111011 Verwaltung sonstiger Liegenschaften: 5.000 € für eine E-Ladesäule (Parkdeck)

 

Produkt 126001 Brandschutz: 16.000 € Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens “BOS-Funk“; 7.000 € Handscheinwerfer, Stand- und Stahlrohre u.a..

 

Produkt 272001 Büchereiwesen: 10.400 € Erneuerung der Büroausstattung; 7.500 € Audioanlage & Verschattung der Fenster; 35.100 € Bibliothekssoftware & Elektroarbeiten etc.

Zuschuss des Landes 26.300 €.

 

Produkt 366050 Jugendzentrum Wyk auf Föhr: 1.000 € für Anschaffungen.

 

Produkt 424050 Turn- und Sportstätten, Sportplätze, Förderung des Vereinsports: 100.000 € Bau einer Sport- und Freizeitanlage

 

Produkt 511004 Gewerbegebiet Wyk auf Föhr: Für die Baumaßnahmen des Gewerbegebietes wurden 3.461.000 € eingeplant. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Anliegerbeiträge) betragen  2.970.000 €.

 

Produkt 522001 Wohnraumbeschaffung, Baugebiete: Es sind folgende Baumaßnahmen/Planungskosten vorgesehen. B-Plan 51 Kortdeelsweg 610.000 €; B-Plan 54 (Fritsch Hof) 41.000 €; B-Plan 48 Boldixumer Straße 2.000.000 €; B-Plan 56 26.000€. Dem gegenüber stehen in dem Produkt  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 3.324.300 €.

 

Produkt 538110 Kläranlage/Abwasserbeseitigung (SW): 140.000 € Faulturmsanierung; 25.000 € IGS/Blockkraftheizwerk; 35.000 € Asphaltierung des Vorplatzes Solartrocknung; 12.000 € für den maschineller Teil der Abwasserbeseitigung und 1.000 € für kleinere Investitionen.

 

Produkt 538130 Kanalnetz (SW): Baumaßnahmen für Hausanschlüsse 15.000 €, die Kosten werden von den Anschlussnehmern erstattet. 20.000 € Kanalsanierung/Kanaluntersuchung.

 

Produkt 538530 Kanalnetz (RW): 720.000 € Baumaßnahmen, dem gegenüber stehen 300.000 € Anliegerbeiträge.

 

Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze: 100.000 € Rücklagenbildung Straßenbau, 3.000 € für eine neue Geschwindigkeitsmesstafel.

 

Produkt 541003 Straßenbeleuchtung: 5.000 € für Beleuchtungseinrichtungen Fußgängerüberwege.

 

Produkt 554050 Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz: 40.000 € Ökokontoflächen (Kompensationsmaßnahmen).

 

Produkt 573820 Hafenbetrieb Stadt Wyk auf Föhr: Neubau der Alten Mole über den Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr. Die Fördermittel (Investitionszuwendung) des Landes S.H. i.H.v. 3.300.000 € werden an den Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr als Investitionskostenzuschuss weitergeleitet.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 17.01.2017 auf rd. 7.945.455 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.   -717.300 EUR ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2017 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2017 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 370%, Grundsteuer B 390%, Gewerbesteuer 370%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR