Betreff
Übernahme von Küstenschutzaufgaben durch die Stadt Wyk auf Föhr im Bereich der neuen Südstrandpromenade hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Vorlage
Stadt/001565
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung von Aufgaben des Landes Schleswig-Holstein auf die Stadt Wyk auf Föhr wird geschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Zuge des barrierefreien Neubaus der Südstrandpromenade wurde die seeseitige Spundwandeinfassung so ausgebildet, dass sie auch die Funktion der Küstensicherung übernehmen kann. Für die Mehrkosten zahlt das Land an die Stadt Wyk auf Föhr einen einmaligen Ablösungsbeitrag in Höhe von 213.000,00 €. Die Stadt Wyk auf Föhr verpflichtet sich damit, die öffentlichen Aufgaben für den Küstenschutz für diesen Bereich zu übernehmen. Ausgenommen hiervon sind eventuell erforderliche Sandvorspülungen zum Erhalt der Standsicherheit der Küstenschutzanlage.

 

Für die Übertragung dieser Aufgabe vom Amt für ländliche Räume an die Stadt Wyk auf Föhr ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen. Der Vertrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Maßnahme wird über den Städtischen Hafenbetrieb abgewickelt.