Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das
Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des
Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum
Strand (Gelände „Waalem“) wird der Beschluss zur Aufstellung der 1.
vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Nieblum
gefasst.
2. Das
Planverfahren wird als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung nach
§ 12 BauGB i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
3. Für die 1.
vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 werden die folgenden
Planungsziele festgelegt:
3.1. Festlegung
der baulichen Nutzung:
Statt „zwei Wohnungen für Referenten/Gäste“ nun „vier Gästezimmer“
3.2. Änderung
Nebenanlage von „offene Liegehalle“ zu „Umkleidehaus“
3.3. Überarbeitung
von Festsetzungen zu Nebenanlagen (u.a. Zaun- und Toranlage, Fahrradraum und
Mülleinhausung) und Garage
3.4. Neuregelung
der Erschließung – neue Zufahrtsregelung, Feuerlöschbrunnen und Stellplätze
4.
Auf Grundlage des bestehenden städtebaulichen
Vertrages erfolgt die Ausarbeitung der Planunterlagen über den Vorhabenträger.
Der städtebauliche Vertrag ist dahingehend um eine 2. Zusatzvereinbarung
zu ergänzen. Die grundsätzliche Kostenübernahme für das Verfahrens durch den
Vorhabenträgers wird ebenfalls über die 2. Zusatzvereinbarung zum
Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Die Abwicklung des Planverfahrens
erfolgt über das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum. Die Einzelheiten
regelt ein Nachtrag zum Durchführungsvertrag.
5. Die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und
Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).
6. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gem.
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Dieser
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter/satzungsgemäße Anzahl der
Mitglieder des *-Ausschusses
Davon
anwesend:*, Ja-Stimmen: ,
Nein-Stimmen: ,
Ja –
Stimmen: Nein – Stimmen: Enthaltungen:
Aufgrund des
§ 22 GO waren keine/ folgende
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter/satzungsgemäße
Anzahl der Mitglieder des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde
Nieblum beabsichtigt die Aufstellung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblumfür das Gebiet nördlich des Strandes
bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich
der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“)
Sachverhalt, Problemstellung, Planungserfordernis
Am
21.12.2010 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum
als Satzung beschlossen, welcher am 27.10.2011 rechtskräftig geworden ist.
Im Verlauf
der Bauausführung hat sich der Bedarf für zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten und
bauliche Erweiterungen, bspw. in Hinblick auf die Betrachtung der
wirtschaftlichen Bedingungen, ergeben. Aufgrund dessen gab es in den
vergangenen Jahren im Rahmen von Bauantragsverfahren bereits
Anpassungsmaßnahmen. Auslöser für diese Planaufstellung ist nun der Antrag zur
Errichtung eines kleinen Gebäudes, in dem ein Fahrradraum und die
Mülleinhausung untergebracht sind und 3 PKW abgestellt werden können.
Um den
langfristigen Bestand der Tagungsstätte für die Gemeinde Nieblum
sicherzustellen, sollen die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten festgeschrieben
werden.
Ferner sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die baulichen
Erweiterungen zu schaffen. Eine Änderung des Maß der baulichen Nutzung ist
ausdrücklich nicht vorgesehen.
Die sich
daraus ergebenden Planungsinhalte umfassen folgende Änderungen:
Anstelle der
bisherigen Zufahrt von Nord-Westen zu der Tagungsstätte ist die neue Zufahrt
aus Nord-Osten sowie eine separate Zuwegung zum Weinfeld auszuweisen. Die
bisherige Zufahrt entfällt.
Die
Zulässigkeit baulicher Nutzungen im „Sonstigen Sondergebiet, Tagungsstätte“
sind anzupassen. Hier entfällt die Festsetzung für „zwei Wohnungen für
Referenten/Gäste“ und wird durch „vier Gästezimmer“ ersetzt.
Im Bereich
des festgesetzten Privaten Park entfällt die Nebenanlage „offene Liegehalle“;
sie wird durch ein „Umkleidehaus“ ersetzt.
Es wird eine
Fläche für Nebenanlagen - Garage - auf einer Teilfläche der bisherigen
Stellplatzanlage ausgewiesen.
Neuanlage
eines Feuerlöschbrunnens und Errichtung einer Zaun- und Toranlage/Einfriedigung
entlang der Erschließungsstraße.
Bedarfsbedingt
ist eine Erweiterung der Stellplatzanlagen vorzunehmen.
Für die
Schaffung der oben beschriebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist
diese Bebauungsplanänderung erforderlich. Es werden keine inhaltlichen
Änderungen erfolgen, nur eine Klarstellung verschiedener Sachverhalte, die im
Laufe der weitergehenden Umsetzung des Vorhabens erfolgt sind. Aus den
Planungsinhalten leiten sich die Planungsziele ab.