Betreff
Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolaistraße, insbesondere für den Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b+t, das medizinische Gesundheitszentrum sowi e die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestraße 4 hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001436/7
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

1.      Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind wiederholt beteiligt worden. Weder von Privatpersonen noch von Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Daher ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte für den künftigen Bebauungsplan.
 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

2.      Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 92 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolaistraße, insbesondere für den Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b&t, das medizinischen Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 26b durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:  

 

Am 08.12.2005 hat die Stadtvertretung die im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung eingegangenen Eingaben behandelt. Im Ergebnis ist die Planung geändert und ein erneuter  Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für dieses Planverfahren gefasst worden. Zwischenzeitlich sind die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut beteiligt worden. Ferner hat die 4. öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden.

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Von Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen sind keine Anregungen oder Bedenken zum Planentwurf vorgebracht worden.

Andere neuen Gesichtspunkte, die eine weitere Änderung der Planung erforderlich machen, haben sich aus den letzten Verfahrensschritten nicht ergeben.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund, wonach keine Änderungen am Planentwurf mehr erforderlich sind, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.