Betreff
Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben
Vorlage
Uter/000109/1
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In einer der letzten Sitzungen wurde der Gemeindevertretung ausführlich der Bereich Strandkorbvermietung dargelegt. Es wurde vereinbart, dass in einer der nächsten Sitzungen eine neue Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben vorgelegt werden sollte. Diese liegt der Vorlage als Anlage bei.

Anlagen:

 

Entgeltordnung

für die Vermietung von Strandkörben

des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum

 

vom      .2017

 

Auf Grund des § 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBL. S. 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.03.2017 folgende Entgeltordnung erlassen:

 

§ 1 Entgelterhebung

 

Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung werden durch den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum erhoben. Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum kann Dritte mit der Einziehung beauftragen.

Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzung. Die Entgelte sind sofort fällig.

Die Sätze dieser Entgeltordnung sind Bruttosätze.

Zahlungsmittel ist der EURO.

 

§ 2 Entgelte

 

Für die Vermietung von Strandkörben werden die Entgelte wie folgt festgesetzt:

            Halbtagespreis ( ab 14.00 Uhr)                       4,00 EURO

            Einzeltagespreis                                              7,00 EURO

            Tagespreis ab   7 Tagen Mietdauer                6,00 EURO

            Tagespreis ab 14 Tagen Mietdauer                5,50 EURO

            Tagespreis ab 21 Tagen Mietdauer                4,70 EURO

            Tagespreis ab 28 Tagen Mietdauer                4,30 EURO

            Saisonpreis (Ostern bis 06. Oktober)       350,00 EURO

 

Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum behält sich vor, die Jahreskörbe witterungsbedingt (Schnee, Frost, Sturm, Unwetter) später als Ostern auszubringen und früher als Oktober einzubringen.

 

§ 3 Datenverarbeitung

 

Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben von Entgeltpflichtigen ein Verzeichnis der Entgeltpflichtigen mit den für die Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.

 

§ 4 In-Kraft-Treten

 

Diese Entgeltordnung tritt am 15. März 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 23.02.2015 außer Kraft.

Utersum, den   .03.2017

 

                                                                                    Gemeinde Utersum

                                                                                    Die Bürgermeisterin