Beschlussempfehlung:
Die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
In einer der letzten Sitzungen wurde der Gemeindevertretung ausführlich der Bereich Strandkorbvermietung dargelegt. Es wurde vereinbart, dass in einer der nächsten Sitzungen eine neue Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben vorgelegt werden sollte. Diese liegt der Vorlage als Anlage bei.
Anlagen:
Entgeltordnung
für die Vermietung von Strandkörben
des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum
vom .2017
Auf Grund des § 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBL. S. 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.03.2017 folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1 Entgelterhebung
Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung werden durch den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum erhoben. Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum kann Dritte mit der Einziehung beauftragen.
Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzung. Die Entgelte sind sofort fällig.
Die Sätze dieser Entgeltordnung sind Bruttosätze.
Zahlungsmittel ist der EURO.
§ 2 Entgelte
Für die Vermietung von Strandkörben werden die Entgelte wie folgt festgesetzt:
Halbtagespreis ( ab 14.00 Uhr) 4,00 EURO
Einzeltagespreis 7,00 EURO
Tagespreis ab 7 Tagen Mietdauer 6,00 EURO
Tagespreis ab 14 Tagen Mietdauer 5,50 EURO
Tagespreis ab 21 Tagen Mietdauer 4,70 EURO
Tagespreis ab 28 Tagen Mietdauer 4,30 EURO
Saisonpreis (Ostern bis 06. Oktober) 350,00 EURO
Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum behält sich vor, die Jahreskörbe witterungsbedingt (Schnee, Frost, Sturm, Unwetter) später als Ostern auszubringen und früher als Oktober einzubringen.
§ 3 Datenverarbeitung
Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben von Entgeltpflichtigen ein Verzeichnis der Entgeltpflichtigen mit den für die Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung tritt am 15. März 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 23.02.2015 außer Kraft.
Utersum, den .03.2017
Gemeinde Utersum
Die Bürgermeisterin