Betreff
Verwendung frei werdender Haushaltsmittel im Tourismusbereich
Vorlage
Stadt/002210
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Das Beschlussorgan spricht sich für eine vollständige und zeitnahe Weiterleitung des aus der neuen Kostenausgleichsregelung fließenden Ausgleichsbetrages aus Kostenüberdeckungen (Kurabgabe) an die Föhr Tourismus GmbH aus. Der Betrag soll genutzt werden, um sonst notwendige Erhöhungen der Dienstleistungsentgelte vorläufig zu vermeiden und die GmbH in die Lage versetzen, sinnvolle Projekte im Interesse aller Inselgemeinden fortzuführen und erfolgreich abzuwickeln.

Mit der Föhr Tourismus GmbH ist eine entsprechende Vereinbarung zu schließen mit der auch sicherzustellen ist, dass ein sich aus der späteren Spitzabrechnung ergebender Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag ebenfalls vollständig und zeitnah nachgezahlt bzw. von der GmbH erstattet wird.

Sachdarstellung mit Begründung:

Seit 2017 gelten auf Föhr inselweit einheitliche Kurabgabesatzungen und (mit Ausnahme einer Gemeinde) auch inselweit einheitliche Kurabgabesätze. Als Folge dieser Vereinheitlichung sind neue Kostenausgleichsregelungen erforderlich, die rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen (siehe auch Sitzungsvorlage Nr. Stadt/002209).

Durch die neuen Vereinbarungen käme die Stadt Wyk auf Föhr voraussichtlich in den Genuss zusätzlicher Zahlungen im interkommunalen Finanzausgleich. Diese Zahlungen resultieren aus den in anderen Gemeinden durch höhere (einheitliche) Kurabgaben generierten Überfinanzierungen, die grundsätzlich für inselweit wirkende Tourismusaufwendungen genutzt werden sollten.

Zwar könnte die Stadt Wyk auf Föhr diese zusätzlichen Einnahmen dafür verwenden, das Defizit im eigenen Tourismushaushalt teilweise zu kompensieren, andererseits ließe sich aber auch eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung der inselweit tätigen Föhr Tourismus GmbH vorstellen. Gerade die letztere Variante würde dazu führen, dass sonst notwendige Erhöhungen der Dienstleistungsentgelte vorläufig vermieden würden und die GmbH in die Lage versetzt wird, sinnvolle Projekte im Interesse aller Inselgemeinden fortzuführen und erfolgreich abzuwickeln.

In dem neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Leistung von Ausgleichszahlungen für über die Gemeindegrenzen hinausgehende, inselweite Tourismusaufwendungen und den hierzu verfassten Erläuterungen ist vorgesehen, dass der Stadt Wyk auf Föhr für das Jahr 2017 zunächst ein Betrag in Höhe von 288.455,73 € aus der Abschöpfung unzulässiger Überfinanzierungen aus Kurabgaben anderer Gemeinden zufließen soll. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Berechnungsgröße, die – sollte das neue Vertragswerk von allen beteiligten Kommunen rechtzeitig ratifiziert sein – zu ¾ am 1. September und zu ¼ am 1. Dezember 2017 zur Zahlung fällig wäre.

Zum Stichtag 15. September 2018 ist vertragsgemäß eine Spitzabrechnung der kommunalen Ausgleichszahlungen und damit auch des Abschöpfungsbetrages für das Ausgleichsjahr 2017 durchzuführen. Eine sich daraus ergebende Abweichung vom Ursprungsbetrag (288.455,73 €) ist mit Fälligkeit zum 1. Dezember 2018 auszugleichen.