hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1.
Für
das Gebiet Aussiedlungshof 16 (Zimmereibetrieb Hinrichsen) wird gemäß § 12 BauGB
der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8
der Gemeinde Midlum gefasst.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1. Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im
Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Zimmereibetriebes „Sönke
Hinrichsen“
2.2. Festsetzung der
Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet – Zimmerei und
Beschränkung auf die Nutzung Zimmerei
als Hauptnutzung
2.3. Begrenzung der für
den Betrieb notwendigen Nebenanlagen sowie der maximal zulässigen Wohnungen auf
eine für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen
2.4. Festsetzung einer
ausreichend großen Schutzanpflanzung
3.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1
BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB
soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2
Abs. 1 BauGB).
6.
Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird nach § 4b BauGB
das Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf, beauftragt.
7.
Die
Zimmerei S. Hinrichsen GmbH trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die
Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;
davon anwesend: ...;
Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Midlum beabsichtigt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet
Aussiedlungshof 16, Gemarkung Midlum, Flurstück 64 der Flur 2.
Anlass für die Aufstellung ist die Absicht den in dem Plangebiet ansässigen
Zimmereibetrieb „Sönke Hinrichsen“ zu erweitern.
Sachverhalt,
Problemstellung, Planungserfordernis:
Der
örtlich etablierte Zimmereibetrieb Sönke Hinrichsen GmbH, Aussiedlungshof 16,
25938 Midlum, plant einen Ausbau des Betriebsstandorts zur Steigerung der
Kapazitäten, insbesondere durch Neubau einer Material-Lagerhalle und Ausweitung
des Betriebsgeländes.
Der
Standort befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch
(BauGB).
Zur
Sicherung und Entwicklung der örtlichen Wirtschaftsstruktur beabsichtigt die
Gemeinde Midlum, den Standort und die zukünftige Entwicklung des Betriebs durch
Aufstellung entsprechender Bauleitpläne planungsrechtlich zu sichern. Da ein
konkret beabsichtigtes Vorhaben zugrunde liegt, wird der Bebauungsplan als
vorhabenbezogener B-Plan (§ 12 BauGB) aufgestellt.
Ziel
der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das
Vorhaben, bei gleichzeitiger Beschränkung auf die Hauptnutzung Zimmerei, die für den Betrieb
notwendigen Nebenanlagen sowie eine Wohnung für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal. Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf das
Landschaftsbild soll darüber hinaus eine ausreichend große Schutzanpflanzung
festgesetzt werden.
Die
Planungskosten trägt der Vorhabenträger.