Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16 (Zimmereibetrieb Hinrichsen)
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Mid/000096
Art
Beschlussvorlage Midlum
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für das Gebiet Aussiedlungshof 16 (Zimmereibetrieb Hinrichsen) wird gemäß § 12 BauGB der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1.  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Zimmereibetriebes „Sönke Hinrichsen“

2.2.  Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet – Zimmerei und Beschränkung auf die Nutzung Zimmerei als Hauptnutzung

2.3.  Begrenzung der für den Betrieb notwendigen Nebenanlagen sowie der maximal zulässigen Wohnungen auf eine für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen

2.4.  Festsetzung einer ausreichend großen Schutzanpflanzung

3.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

5.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

6.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird nach § 4b BauGB das Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf, beauftragt.

7.    Die Zimmerei S. Hinrichsen GmbH trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Midlum beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16, Gemarkung Midlum, Flurstück 64 der Flur 2. Anlass für die Aufstellung ist die Absicht den in dem Plangebiet ansässigen Zimmereibetrieb „Sönke Hinrichsen“ zu erweitern.

 

Sachverhalt, Problemstellung, Planungserfordernis:

Der örtlich etablierte Zimmereibetrieb Sönke Hinrichsen GmbH, Aussiedlungshof 16, 25938 Midlum, plant einen Ausbau des Betriebsstandorts zur Steigerung der Kapazitäten, insbesondere durch Neubau einer Material-Lagerhalle und Ausweitung des Betriebsgeländes.

Der Standort befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Zur Sicherung und Entwicklung der örtlichen Wirtschaftsstruktur beabsichtigt die Gemeinde Midlum, den Standort und die zukünftige Entwicklung des Betriebs durch Aufstellung entsprechender Bauleitpläne planungsrechtlich zu sichern. Da ein konkret beabsichtigtes Vorhaben zugrunde liegt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener B-Plan (§ 12 BauGB) aufgestellt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben, bei gleichzeitiger Beschränkung auf die Hauptnutzung Zimmerei, die für den Betrieb notwendigen Nebenanlagen sowie eine Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal. Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild soll darüber hinaus eine ausreichend große Schutzanpflanzung festgesetzt werden.

Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger.