hier: Auftragsvergabe Straßenbau- und Asphaltierungsarbeiten
Beschlussempfehlung:
Unter
Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für
die Asphaltierungsarbeiten in der Straße Schulweg auf das wirtschaftlichste
Angebot des Bieters Martin Limbrecht GmbH & Co. KG, Ostermooringer Straße 2,
25899 Niebüll zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die
Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen
zu 95.509,73 € brutto.
Bei Beauftragung sind weitere Mittel in Höhe
der Mehrkosten von 15.509,73 € brutto zur Verfügung zu stellen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme
„Erneuerung Asphaltdecke – Schulweg (Abschnitt Thingstieg/Mühlenweg)“ wurde
eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A zur Vergabe von
Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am 20.07.2017 um
14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 4 Angebote vor.
Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Die Prüfung und
Wertung der Angebote erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum.
Bei der Maßnahme
handelt es sich um die Deckensanierung.
1. Wertungsstufe:
Prüfung der Vollständigkeit
Alle Angebote sind
rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die
Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
2 Martin Limbrecht GmbH 95.509,73 € brutto
3 --- 96.956,86
€ brutto
4 --- 98.090,69
€ brutto
1 --- 131.942,68
€ brutto
Prüfung der Eignung
der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend §
6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt.
Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur
Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter 2: Martin
Limbrecht GmbH
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder
Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung,
wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle
angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten
bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Bieter 3: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es
wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der
Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen
gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten
bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Bieter 4: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder
Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der
Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen
gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten
bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Bieter 1: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es
wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der
Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen
gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten
bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller
Stufen, ergibt sich folgende Rangfolge:
2 Martin Limbrecht GmbH 95.509,73 € brutto
3 --- 96.956,86
€ brutto
4 --- 98.090,69
€ brutto
1 --- 131.942,68
€ brutto
Bei der Beurteilung
der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es
lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des
wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen
sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf
Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die
Baumaßnahmen wurden in Höhe von rd. 80.000,00 € geschätzt und sind im Haushalt
der Gemeinde Midlum berücksichtigt. Bei einer Beauftragung, müssen weitere
Mittel in Höhe von rd.15.500,00 € brutto bereitgestellt werden.
Da es sich um eine
Deckensanierung handelt, ist die Maßnahme gem. Satzungsrecht nicht auf die
Anlieger umlagefähig.