hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5b
Beschlussempfehlung:
- Zur
Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung im Hinblick auf
die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5b der Gemeinde
Utersum die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre
betreffend den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5b für das Gebiet
"Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und
Greenstich, beiderseits vom Jaardenhuug (K122)
- Die
Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Gemeinde Utersum die
Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich öffentlich
bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgelöst durch aktuelle Bauanträge ist
aufgefallen, dass sich das Plangebiet des am 05.08.1999 in Kraft getretenen
Bebauungsplans Nr. 5b in einer Weise entwickelt hat, die den Festsetzungen des
Bebauungsplans nicht mehr im vollen Umfang entspricht. Insbesondere wurden
viele der in einem Dorfgebiet zu schützenden Wirtschaftsstellen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe umgenutzt, sodass im Interesse der
Rechtssicherheit eine Anpassung der Art der Nutzung erforderlich wird.
Darüber hinaus haben sich durch die am
13.05.2017 in Kraft getretenen Novellierung des Baugesetzbuchs und der
Baunutzungsverordnung Veränderungen ergeben, die eine Überprüfung der
Bestandlage notwendig macht. Dies betrifft in diesem Zusammenhang im Besonderen
die Klarstellung des Begriffs der Ferienwohnung nach § 13a BauNVO und die
Änderung des § 22 BauGB.
Die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5b für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen
den Straßen Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits vom Jaardenhuug (K122) wird daher eingeleitet, um die künftige
Entwicklung in der Ortslage im Sinne einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung und vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage sowie des
baulichen Bestandes zu sichern.
Für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
hat die Gemeindevertretung im Einzelnen die folgenden Planungsziele festgelegt:
- Im Interesse der Rechtsicherheit
soll der Bebauungsplan Nr. 5b der Gemeinde Utersum unter Berücksichtigung des
baulichen Bestandes und der Prägung des Plangebietes angepasst werden.
- Die Art der Nutzung soll als
Sonstiges Sondergebiet SO – Dauerwohnungen und Tourismus festgesetzt werden.
- Der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22
BauGB soll entsprechend der geänderten Gesetzeslage erweitert werden.
Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf
die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, ist der Erlass einer
Veränderungssperre erforderlich.