Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.614.488,15 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss per 31.12.2014 beläuft sich auf 73.699,69 EUR.
Der Jahresüberschuss wird zum vollständigen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages (€ 73.180,62) verwendet. Der überschüssige Betrag wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 329.556,62 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 142.976,64 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat den Jahresabschluss 2014 der
Gemeinde Wrixum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 142.976,64 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen
von Deckungskreisen zurückzuführen und auf Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik.
Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 142.976,64 EUR stehen
beispielsweise Mehreinnahmen von 573.217,41 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis
lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. 73.699,69 EUR liegt um 243.499,69 EUR
unter dem Planansatz von -169.800,00 EUR.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: