Betreff
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich des Rakmersstigh
Hier: a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Old/000103/1
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich des Rakmersstigh sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich des Rakmersstigh und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3.    Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:…;

 

Davon anwesend: …. , Ja-Stimmen:…. ,  Nein-Stimmen: ….. ,

Stimmenthaltungen: ….

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:….

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum hat am 08.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet östlich Rakmersstigh gefasst.

 

Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oldsum wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes an ebendieser Stelle durchgeführt. Ziel ist die Schaffung eines Baugebietes zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung haben seitens der Träger öffentlicher Belange Hinweise und Anregungen sind die Planunterlage eingearbeitet worden.