Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Oldsum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Old/000108
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Oldsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 4.106.670,62 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2013 beläuft sich auf 61.790,23 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 625.986,58 EUR steigt um 8.127,19 EUR auf 634.113,77 EUR.

 

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 262.186,45 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oldsum hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Oldsum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 262.186,45 EUR soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 835.900,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 869.442,76 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 33.542,76 EUR überschritten.