Betreff
Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabesatzung
Vorlage
Nieb/000170
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

 

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die vorläufige Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2015 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2018 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2018 eine beitragsfähige Kostenmasse von 122.794 € aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangen Jahre erhöht sich die beitragsfähige Kostenmasse um 5.800 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2017, Stand: 19.09.2017) zeigt für Nieblum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 1.799.952,97 €. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2018 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (122.794 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (1.799.952,97 €) und beträgt folglich 6,8%. Bei einem Abbau der Fehlbeträge aus den Vorjahren durch entsprechend höhere Tourismusabgaben liegt der errechnete Abgabesatz bei (128.594,01 € : 1.799.952,97 € =) 7,14%.