Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet des öffentlichen Parkplatzes südlich des Ziegeleiweges hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001472/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

1.      Der Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges  sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  1. Die Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen umwelt-bezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Am 23.09.2004 hat die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet des öffentlichen Parkplatzes südlich des Ziegeleiweges gefasst und die Planungsziele festgelegt.

 

Der öffentliche Parkplatz am Ziegeleiweg war gedacht gewesen sowohl für die Parkplatzerfordernisse des Bebauungsplangebietes Nr. 23 (Gewerbegebiet) als auch als Besucherparkplatz für den nahe gelegenen Yachthafen. Dafür war auch die zweite Zu- bzw. Ausfahrt zur Straße Achtern Diek vorgesehen gewesen.

 

Auf einem Teil der bestehenden Parkplatzfläche sind seit nahezu 10 Jahren drei Gebäude

(1 Holzhaus und 2 Wohncontainer) zugelassen worden, die als Notunterkünfte für wohnungslose Menschen sowie für Aussiedler und asylsuchende Menschen dienen.

Da auch weiterhin ein Bedarf für diese drei Gebäude besteht, soll die bestehende Nutzung auf lange Sicht erhalten bleiben und durch Ausweisung einer gewerblichen Baufläche planungsrechtlich geregelt werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit habe gezeigt, dass die Parkplatzfläche in der ursprünglich geplanten Größe nicht erforderlich war und die heute nutzbare Parkplatzfläche als ausreichend anzusehen ist.

 

Das Bau- und Planungsamt Föhr hat inzwischen einen Vorschlag für die Änderung der betroffenen Planfestsetzungen erarbeitet. Die nach der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches notwendige frühzeitige Behördenbeteiligung (nach § 4 Abs. 1 BauGB) ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 3 Abs. 1 BauGB) hat stattgefunden. Aus beiden Verfahrensschritten haben sich keine neuen Gesichtspunkte für die Planänderung ergeben. Somit kann nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.