hier: a) Beratung und Beschlussfassung
Beschlussempfehlung:
Zu Wohnungsmarktkonzept
1. Die Gemeinde hat das „Modellhaftes
Wohnungsmarktkonzept in Verbindung mit einem Konzept zur energetischen
Quartiersanierung auf den Inseln Föhr und Amrum“ vom 09.10.2017 zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung beschließt, die Handlungsempfehlungen
und planungsrechtlichen Instrumente zur Sicherung von Dauerwohnraum zu
berücksichtigen. Die Planungshoheit bleib unberührt.
2. Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt Föhr-Amrum
eine Übersicht zu erstellen, welche Planungsinstrumente bereits angewandt
werden, welche zu überarbeiten und welche ggf. neu zu erstellen sind. Anhand
dieser Übersicht soll eine Bewertung weiterer Schritte erfolgen.
Zu Energetische
Quartierssanierung
3. Die Gemeindevertretung beschließt die Möglichkeit
einer Prüfung einer Quartierssanierung in Bezug auf das KfW-Förderprogramm 432
geprüft oder durch Dritte (soweit nicht bereits erfolgt) in Betracht zu ziehen.
Öffentliche und private Träger, sollen soweit möglich, bei der Umsetzung
energetischer Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden.
Zu Landesplanerische
Anforderungen
4. Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt Föhr-Amrum
ein unverbindliches Angebot für die Erarbeitung eines
Wohnraumentwicklungskonzeptes erstellen zu lassen, um die noch ausstehende
Flächenbetrachtung in Verbindung mit den Ergebnissen aus dem
Wohnungsmarktkonzept zu bringen.
5. Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt Föhr-Amrum
den wohnbaulichen Neubaurahmen 2010 bis 2015 des Landes zu prüfen, in Bezug auf
die Anwendbarkeit des noch verbleibenden Kontingentes gem.
Landesentwicklungsplan. Hierbei sind zunächst Gemeinden mit noch verbleibenden
Kontingenten zu prüfen, die durch das Ausbleiben der landesplanerischen
Stellungnahme derzeit keine Planung vornehmen können. Im nachfolgenden Schritt
sind die weiteren Gemeinden zu prüfen.
Zu Monitoring
6. Die Gemeindevertretung stimmt einem Monitoring der
Maßnahmenumsetzung und Entwicklung des Wohnungsmarktes im Jahr 2020 durch das
Amt Föhr-Amrum zu. Die Vorgehensweise ist im 1. Quartal 2019 mit den Gemeinden
abzustimmen.
7. Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt Föhr-Amrum,
im Rahmen des Monitorings bis zum Jahr 2020, mit Stichdatum 01.01.2018 alle
Baugenehmigungsverfahren und Baufertigstellungen parallel zur Statistik des
Landes
aufzunehmen. Ziel soll es sein, klare Kennziffern zur
baulichen Entwicklung zu erhalten und diese in das Monitoring einfließen zu
lassen.
8.
Die
Gemeindevertretung beauftragt die Amtsdirektorin die Ergebnisse der
Beschlussfassung sowie das abgeschlossene „Modellhaftes Wohnungsmarktkonzept in
Verbindung mit einem Konzept zur energetischen Quartiersanierung auf den Inseln
Föhr und Amrum“ dem Kreis Nordfriesland sowie dem Land SH (im Weiteren auch der
IB.SH als Förderbank) mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: , davon anwesend:
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Wohnungsmarktkonzept
Die GEWOS wurde Ende 2015 mit der Erarbeitung eines „Modellhaftes Wohnungsmarktkonzept in Verbindung mit einem Konzept zur energetischen Quartiersanierung auf den Inseln Föhr und Amrum“ beauftragt.
Die Gemeinde hatte die Möglichkeit das „Modellhaftes Wohnungsmarktkonzept in Verbindung mit einem Konzept zur energetischen Quartiersanierung auf den Inseln Föhr und Amrum“ vom 09.10.2017 sowie die Präsentation am 25.09.2017 auf Amrum und am 27.09.2017 auf Föhr zu vorgestellt zu bekommen und die mündlichen Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.
Schwerpunkt bildeten hierbei die zentralen Aussagen zur Wohnungsmarktanalyse, Vertiefungsanalyse des preisgünstigen Wohnraums, Wohnungsmarktprognose sowie zu den Potenzialbereichen für die energetische Sanierung.
Ziel des Konzeptes ist es, die Kommunen auf den Inseln Amrum und Föhr zu unterstützen, die für ihre Orte bzw. Ortsteile u.a. eine gesunde Mischung aus Dauer- und touristischen Wohnen, gelebte Nachbarschaften, ein intaktes Vereinsleben und die Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung anstreben.
Ein Aspekt der Analyse und Untersuchung war die Erhebung des
Wohnungsbedarfes der Inseln. Laut Konzept sollen, ausgehend von dem Zeitraum
von 2015 bis Ende 2030, etwa 180 Wohnungen auf Amrum und etwa 360 Wohnungen auf
Föhr für Dauerwohnraum entstehen.
Die Zahlen dienen den Inseln als erster Anhaltspunkt für die weitere Planung,
wobei hervorzuheben ist, dass eine inselweite Verständigung zur Ausweisung
neuer Wohngebiete und auch der Schutz und die Sicherung bestehender
Dauerwohnungen in den Vordergrund rücken sollten. Etwaige planungsrechtliche
Instrumente sowie konkrete Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen des Konzeptes
dargelegt.
Zur Umsetzung des Konzeptes wird den einzelnen Gemeinden empfohlen, ihre wohnbauliche Entwicklung zu prüfen, auch im Verhältnis zu der im Wohnungsmarktkonzept hervorgebrachten Ergebnisse und Empfehlungen, um ihre eigene Entwicklung auf Grundlage des Konzeptes voran zu bringen. In einem inselweiten Dialog soll ein Austausch stattfinden, um eine gesamtinsulare Ausrichtung und Vorgehensweise zu erarbeiten und fortzuschreiben.
Energetische
Quartierssanierung
Ein weiterer wichtiger Baustein des Konzeptes ist die Ermittlung energetischer Quartiersanierungspotenziale. Hier wurden im Rahmen des Konzeptes spezielle Gebiete bereits ermittelt; jedoch gilt es auch darüber hinaus energetische Quartierssanierungspotentiale zu erkennen und ggf. auszuschöpfen.
Derzeit laufen auch erste Projekte auf kommunaler Ebene. Als ein Beispiel wäre hier z.B. die Errichtung von einem Blockheizkraftwerk in Oldsum zu nennen, aber auch ein Zusammenschluss mehrerer Föhr-Land Gemeinden für eine energetische Quartierssanierung.
Auch andere Gemeinden sollen ermuntert werden, ihre Potentiale diesbezüglich zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit entsprechende Sachberater (z.B. der Investitionsbank SH, der Arbeitsgemeinschaft für zeitgenössisches Bauen, Energiegenossenschaften o.a.) zu einem Beratungsgespräch einzuladen bzw. entsprechende Kontakte und/oder Informationsmaterial weiterzugegeben.
Eine Herausforderung für alle Gemeinden wird es sein, aktiv
an Private (Vermieter/Selbstnutzer) heranzutreten und diese für die Thematik
energetischer Sanierung zu sensibilisieren.
Insbesondere Träger größerer Wohnungsbaugesellschaften/-genossenschaften aber
auch kleinere private Haushalte sollten bei der Planung und Umsetzung
energetischer Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Unterstützung sollte
in der Form erfolgen, soweit es im Rahmen der gemeindlichen Möglichkeiten liegt
und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gemeinde zu erwarten sind
(Maßnahmen hierzu können u.a. sein die Schaffung von Planungs-/Ortsrecht für
Umbaumaßnahmen).
Bei Trägern größerer Wohnungsbaugesellschaften/-genossenschaften, die vorrangig den Sektor des sozialen Wohnungsbaus abdecken, sollte sich die Gemeinde im Rahmen von den o.g. Maßnahmen vorbehalten, durch zusätzliche Verträge und den Einsatz von Planungsinstrumenten, sozialen Wohnraum und insbesondere Dauerwohnraum zu sichern. Dadurch kann den Zielen des Wohnungsmarktkonzeptes Rechnung getragen und der Erhalt von sozialem Wohnraum gefördert werden.
Landesplanerische
Anforderungen
Die Landesplanung hat mit der E-Mail vom 20.09.2017 (siehe Anlage) mitgeteilt, dass für aktuelle Wohnungsneubauvorhaben keine landesplanerischen Stellungnahmen abgegeben werden.
Im Landesentwicklungsplan 2010 ist eine wohnbauliche Entwicklung von 10% festgesetzt worden. Das heißt, dass zum Stichdatum 31.12.2009 der Wohnungsbestand aufgenommen wurde und ab diesem Stichdatum nur noch 10% wohnbauliche Entwicklung stattfinden sollte.
Das neu erarbeitete Wohnungsmarktkonzept soll den Inseln die Chance bieten über dieses 10%ige Kontingent hinaus zu gehen und noch vor der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes neue wohnbauliche Entwicklungen betreiben zu können.
Im Rahmen der Stellungnahmen der Landesplanung wird ein Anforderungskatalog vorgestellt, der erfüllt sein muss, um das Wohnungsmarktkonzept und die darin befindlichen Wohnraumbedarfe für die „vorgezogene Fortschreibung“ des Landesentwicklungsplanes/des wohnbaulichen Neubaurahmens anzuerkennen.
Ein Schwerpunkt dessen bildet die Ausarbeitung in Form einer Flächenbetrachtung. Bereits im Rahmen der Erstellung des Wohnungsmarktkonzepts wurde diese Betrachtung angedacht und je Gemeinde bereits angefangen. Aus zeitlichen und inhaltlichen Gründen wurde dies vom Wohnungsmarktkonzept losgelöst. Auch sollte den einzelnen Gemeinden ausreichend Zeit gegeben werden, um ihre Vorstellungen zu erarbeiten.
Die bereits erarbeiteten Schritte sind als Grundlage für eine Weiterentwicklung heranzuziehen. Im Rahmen eines Wohnraumentwicklungskonzeptes sollen daher die jeweiligen Gemeindeflächen näher betrachtet werden, um diese mit den Bedarfszahlen aus dem Wohnungsmarktkonzept (bereinigt um bereits erstellten Einheiten) und einem noch zu ermittelnden Verteilungsschlüssel für die Inseln zu verbinden. Um den Anregungen der Landesplanung gerecht zu werden, sollen die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Amt Föhr-Amrum , dem Kreis Nordfriesland und dem Land Schleswig-Holstein eine geeignete Vorgehensweise darlegen, um das Konzept zu erarbeiten. Die Ausarbeitung wird durch einen Dritten erfolgt, das Amt Föhr-Amrum wird diesem zuarbeiten.
Losgelöst davon werden durch die Stellungnahme der
Landesplanung derzeit auch Wohnbauflächen/Neubauflächen für Dauerwohnnutzung
verhindert, wo noch verbleibende Kontingente, gem. Landesentwicklungsplan/wohnbaulichem
Entwicklungsrahmen, zur Verfügung
stehen. Zudem haben sich bereits in der Vergangenheit einige Gemeinden kritisch
über die Erhebung der Daten für die wohnbaulichen Neubaurahmen 2010 bis 2015
geäußert.
Im Rahmen des Quartalgesprächs mit Kreis NF und Land SH am 25.09.2017 wurde die
Empfehlung ausgesprochen, die Statistik zu überprüfen.
Das Amt Föhr-Amrum würde bei Interesse und entsprechender Unterstützung der
jeweiligen Gemeinde eine Prüfung vornehmen. Wobei zunächst die von der
landesplanerischen Stellungnahme betroffenen Gemeinden mit vorhanden positiven
wohnbaulichen Neubaurahmen überprüft werden sollen und im Nachgang die weiteren
Gemeinden mit negativen wohnbaulichen Neubaurahmen.
Vorteile der Überprüfung:
1.
Klare
Selektion zwischen Dauerwohnraum und Ferienwohnung/Zweitwohnung
2.
Abrisse
von Häusern, die bisher nicht mitgezählt wurden, können dann mit den
statistischen Zahlen abgeglichen werden
3.
Die
Ergebnisse könnten dann, sowohl begünstigend für derzeitige ausstehenden
Stellungnahmen dienen, aber auch zu einem klareren Bild bei der Bereinigung der
Zahlen aus dem Wohnungsmarktkonzept und bei der Weiterführung im
Wohnraumentwicklungskonzept führen.
Monitoring
Um langfristig die Entwicklung der Gemeinden darzustellen und zukünftig auch die Umsetzung des Wohnungsmarktkonzeptes nachvollziehen zu können, wird die Durchführung eines Monitorings empfohlen. Es wird angeraten ein entsprechendes Monitoring im Jahr 2020 durchzuführen. Als Anfang können einzelne Maßnahmen zur Kontrolle der Entwicklung dienen, wie beispielsweise eine Erhebung der Baugenehmigungen/Umsetzungen, die durch das Amt Föhr-Amrum aufgenommen werden.